Anspruch auf Festeinstellung

17. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
-Hans-Wurst-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Festeinstellung

Hallo!

Ich bin Student und habe nun seit 4½ Jahren einen befristeten Teilzeitvertrag, durch welchen ich meinen Lebensunterhalt beziehe. Dieser wird immer zwischen 3 u. 6 Monaten "auf meinen Wunsch" verlängert. Der Arbeitsvertrag ist auf 19,25 Stunden pro Woche begrenzt. In der Vorlesungsfreien Zeit ist es erheblich mehr, was aber nicht im Vertrag aufgeführt wird.

Habe ich irgendwann den Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag?

Ist die immer wieder stattfinde Verlängerung mit einem Kettenvetrag zu vergleichen?

Danke schonmal im Voraus

Gruß


-- Editiert von -Hans-Wurst- am 17.08.2006 21:20:11

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, meines Erachtens gilt das als Sachgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14 ... und da ist es eben nicht so wie mit Befristungen ohne Sachgrund.
Mit Sachgrund darf immer wieder befristet werden (da gibts die Grenze von 2 Jahren nicht.

MfG

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

@venotis
Welchen Sachgrund hast Du denn der Frage von Hans-Wurst entnommen?

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#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

ich bin zwar nicht venotis, aber wenn der Arbeitnehmer die Befristung wünscht, dann ist das doch ein Grund der in der Person des Arbeitnehmers liegt und damit ein Sachgrund für eine Befristung.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Im Detail hängt das aber davon ab, wie dieser Wunsch geäußert wurde und wie das dann im Arbeitsvertrag aufgenommen wurde.

Der Sachgrund muss aber auf jeden Fall im Arbeitsvertrag genannt werden.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Der Sachgrund muss aber auf jeden Fall im Arbeitsvertrag genannt werden.


@hh

Nicht dass ich wüsste. Woraus soll sich das denn ergeben?

-- Editiert von venotis am 18.08.2006 14:50:44

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Hans-Wurst-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So. Vielen Dank für die Anworten schonmal. In dem Vertrag, welchen ich immer unterschreibe, steht: "Die Befristung erfolgt auf Wunsch des Arbeitnehmers, um auf Unwägbarkeiten seines Studiums flexibler reagieren zu können".
Ich denke auch, daß dies als Sachgrund zu verstehen ist.

Gruß

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Mit so einer Klausel ist der Kettenvertrag aus meiner Sicht zulässig.

@venotis
Weil es ohne Angabe eines Sachgrundes eine kalendermäßige Befristung wäre.

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