Anspruch auf Freistellung für Weiterbildungsmaßnahme

21. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Frank Walter S.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Anspruch auf Freistellung für Weiterbildungsmaßnahme

Hallo Experten,

mein Neffe möchte seinen Meister machen. Er hat auch im Rahmen der Begabtenförderung ein Stipendium erhalten, das innerhalb der nächsten 2 Jahre in Anspruch genommen werden muss (Beginn der Maßnahme).
Wir haben uns nun über die Vorbereitungskurse, die Prüfungen und die Kosten informiert und eigentlich steht der Weiterbildung nichts im Wege, wäre da nicht sein Arbeitgeber. Er möchte, dass mein Neffe die Ausbildung nebenberuflich macht, was aber nicht möglich ist, da der Unterrichtsbeginn um 17:30 und er erst um 17:00 Feierabend hat. Das ist zeitlich nicht zu schaffen. Er möchte meinen Neffen aber zur 6 1/2 wöchigen Vollzeitausbildung nicht freistellen, auch nicht mit unbezahltem Urlaub.
Gibt es da einen Rechtsanspruch auf diese Freistellung?

Vielen Dank vorab.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Nein, rinen allgemeinen Anspruch auf Frei­stellung anläss­lich einer Weiterbildung gibt es nicht. Ein solcher Anspruch kann sich nur aus Tarif­vertrag, Betriebs­ver­einbarung oder dem Arbeits­vertrag ergeben.


Zitat:
Unterrichtsbeginn um 17:30 und er erst um 17:00 Feierabend


Eine halbe Stunde reicht nicht aus? Käme er viel zu spät zum Unterrichtt?

Lehrgänge im Fernunterricht wären eine Alternative.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank Walter S.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, leider. Nachhause, umziehen und dann noch 25 km fahren, inkl. Baustelle auf der Autobahn. Keine Chance.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Vllt. kann er beim AG eine halbe Stunde früher Feierabend an den Unterrichtstagen gegen eine halbe Stunde früher kommen (oder am nächsten Tag nacharbeiten) eintauschen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frank Walter S.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, das haben wir uns auch schon überlegt, es wäre aber sehr stressig, da er zum Lernen kaum Zeit hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Dann hilft nur kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen