Guten Tag zusammen,
erstmal vielen Dank an alle Beteiligten für die Möglichkeiten, die hier geboten werden.!
Kurz dargestellt meine Frage:
Angenommen ein Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber zum 30.11.2008 gekündigt. Für den letzten Monat (november) wurde kein Lohn gezahlt.
Der Arbeitnehmer versucht die Auszahlung des Lohnes vom Arbeitgeber zu erwirken bis er schließlich am 8.09.2009 eine vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils bekommt.
Am 13.09.2009 meldet der Arbeitgeber die Insolvenz an und am 13.11.2009 wir das Insolvenzverfahren eröffnet.
Hat der Arbeitnehmer hier noch ein Anspruch auf das Insolvenzgeld oder muss er nur noch seine Forderung aus dem Titel beim Insolvenzverwalter anmelden?
Vielen Dank im Voraus!!
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Anspruch auf Insolvenzgeld oder nur Insolvenzmasse
28. November 2009
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Frage vom 28. November 2009 | 14:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Insolvenzgeld oder nur Insolvenzmasse
#1
Antwort vom 28. November 2009 | 14:30
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2015x hilfreich)
ich vermute, dass der insolvenzverwalter zuständig ist.
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