Hallo:)
Ich bin seit dem 31.3.06 krank geschrieben und habe bereits mehrere Besuche beim medizinischen Dienst hinter mir, deren Gutachten bisher immer "zu meinen Gunsten" ausfiel. Letzten Monat erhielt ich von meiner Krankenkasse den Bescheid über die Bewilligung zum Erhalt von Krankengeld. Heute wiederrum erhielt ich ein Schreiben meiner Beraterin.
"Zur Beurteilung ihres Anspruches auf Krankengeld benötigen wir ihre Mithilfe. Bitte geben sie an, bei welcher Krankenkasse Sie von 01.04.03 bis 30.04.04 versichert waren."
Nun bis heute dachte ich das mein Krankengeld bereits bewilligt wurde und frage mich warum die das schon wieder neu beurteilen müssen wo doch mein letzter Besuch beim Med. Dienst kaum 2 Wochen her ist. Zum zweiten weiß Ich dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht versichert war. Was kann das für mich bedeuten wenn ich der Krankenkasse gegenüber die Angabe nun mache, das ich nicht versichert war? Können die mir das Krankengeld streichen? Ist die Bewilligung vom letzten Monat nicht sowieso gültig?
Danke für Antworten:)
Gruss
M.
Anspruch auf Krankengeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Melanie da fragst du besser im Forum Sozialrecht
.
MfG
Okay, danke Venotis:)
Gruss M.
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Das hat sie getan...
Besser wäre es wohl gewesen - ihr hier zu helfen....
denn: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=66514
die erste "Antwort" dort ist einfach nur ätzend!
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
@nefertari Ich habs nur gut gemeint. Und das Thema ist nun mal Sozialrecht. Das dort gleich mal ein Troll antwortet, kann ich nun wirklich nicht ahnen.
@Melanie Ich kanns nicht nachvollziehen, was der jetzige Krankengeldanspruch mit irgendeinem fehlenden Nachweis 04 zu tun haben soll.
Oder wollen die irgendwas daraus konstruieren, dass man nicht mehr Mitglied ist?
Weswegen warst du denn zu dem Zeitpunkt nicht versichert?
-- Editiert von venotis am 08.07.2006 01:17:43
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