Hallo zusammen,
ich habe eine etwas kompliziertere Frage an euch.
Ich wollte im November zwei Wochen Urlaub, war auch so angekündigt, um für mein Fernstudium an einem Seminar teilzunehmen. Auf Bitte der Chefin habe ich diese alles wieder storniert (hatte schon gebucht, auch Unterkunft). Sie hat mir im Gegenzug angeboten, dass ich dafür im neuen Jahr 3 Tage extra Urlaub erhalte, weil ich eben jetzt storniert habe. Nun will Sie mir zum 1.11. kündigen. Was passiert mit diesen 3 Tage bzw. ist sie mir da in irgendeiner Weise Schadenersatzpflichtig? Wie gesagt, es war eigentlich so angekündigt und sie hat mich mit Verweis auf die betriebliche Situation gebeten zu verzichten und mir im Gegenzug dafür diese drei Tage angeboten, welche auch so schriftlich im Urlaubsplan für das Jahr 2016 vermerkt wurden.
Danke für eure Einschätzung
Anspruch auf Sonderurlaub bei Kündigung?
19. Oktober 2015
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Frage vom 19. Oktober 2015 | 12:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Sonderurlaub bei Kündigung?
#1
Antwort vom 19. Oktober 2015 | 12:35
Von
Status: Heiliger (20081 Beiträge, 7275x hilfreich)
Du hast sozusagen einen übertariflichen Urlaubsanspruch zugesichert bekommen. Wenn der Urlaub wegen der Kündigung nicht genommen werden kann, muss er ausbezahlt werden wie jeder andere Urlaubsanspruch auch.
Angemerkt: Ich würde nicht von Sonderurlaub reden, weil Sonderurlaub nach allg. Verständnis ein freiwilliges Entgegenkommen des AG für spezielle Belange bedeutet, in aller Regel auch unbezahlt bleibt. Hier hat deine Chefin dir aber einen Ausgleich zugesichert für etwas, worauf du ja eigentlich schon einen Anspruch hattest - es handelt sich also um eine Vereinbarung, dir zusätzlich Urlaub zu geben.
-- Editiert von blaubär+ am 19.10.2015 12:39
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