Anspruch auf Teilzeit bei mehr als 15 MA

18. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)
Anspruch auf Teilzeit bei mehr als 15 MA

hi,

aufgrund einer aktuellen Diskusion auf Arbeit habe ich mal folgende, rein theoretische Frage:

Firma; mehr als 15 MA in Vollzeit - Grundbedingung also vorhanden

Abteilung Einkauf: 8 MA; davon 3 Vollzeit, 5 Teilzeit.
Arbeitsanfall: alle MA sind ziemlich ausgelastet; könnte noch eine MA mehr gebrauchen. :)

Frage: eine der 3 Vollzeitkräfte möchte auch gern in Teilzeit gehen, weil

a) sie aufgrund einer Erkrankung die Arbeitszeit reduzieren sollte

b) sie auf ihre alten Tage hin nicht mehr vollzeit arbeiten möchte.

Hat der AG hier die Möglichkeit diesen Antrag ggf. abzulehnen, weil z.B. das gesamte Arbeitsaufkommen nicht mehr bewältigt werden könnte (er hätte viel lieber, dass ein oder zwei Teilzeitkräfte wieder in Vollzeit arbeiten)?

LG

Ally

P.S. ich möchte mit meiner Meinung nicht hinter dem Berg halten: ich denke, dass der AG hier den Antrag ablehen kann, weil der Arbeitsanfall nicht mehr zu bewältigen wäre, wenn eine MA 10 Stunden weniger arbeiten würde; alle AN sind ja bereits jetzt ausgelastet.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Ich verstehe die Frage - und verstehe sie zugleich nicht, und zwar deswegen nicht, weil die Ablehnungsgründe im § 8 TzBfrG doch genannt sind: AG kann ablehnen ... "wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. "
Der Bedingungssatz enthält offene Begriffe: wesentlich .. unverhältnismäßig.
Ob das für deinen AG anzunehmen ist oder nicht, lässt sich nach deinen spärlichen Angaben nicht einschätzen, jedenfalls nicht im Sinne einer festen Ansage. Spekulieren geht immer.

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#2
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):
Arbeitsanfall: alle MA sind ziemlich ausgelastet; könnte noch eine MA mehr gebrauchen.

er hätte viel lieber, dass ein oder zwei Teilzeitkräfte wieder in Vollzeit arbeiten


3 Stellenanteile á 10 Stunden wäre schon eine Teilzeitstelle mit 30 Stunden.

Warum stellt der AG nicht einfach eine weitere Teilzeit-/Vollzeitkraft ein?
Die Notwendigkeit von zusätzlichen Stellenanteile hat er ja offensichtlich erkannt.

Zitat:
a) sie aufgrund einer Erkrankung die Arbeitszeit reduzieren sollte


Wäre die Frage, ob der AG gut beraten ist, in diesem Fall den Teilzeitwunsch abzulehnen.
Wenn dadurch längere krankheitsbedingte Ausfälle entstehen, hat er nichts gewonnen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Vielleicht mal dran gedacht, dass jede zusätzliche Kraft Verwaltungsaufwand kostet, ganz besonders Teilzeitkräfte? Dass es duchaus Sinn machen kann, mit Ganztagskräften zu arbeiten, auch von Arbeitsabläufen her? Und dass es auch häufig schwierig ist, jemanden zu finden, der "passt?" Nicht nur von der Ausbildung her, sondern auch im Zusammenspiel mit den Kollegen? Also, mal "einfach" jemanden einstellen, so läuft das mit Sicherheit nicht.

Wenn der Arbeitgeber einigermaßen professionell ist, was Mitarbeitermanagement angeht, so findet er immer einen Grund, warum eine Reduzierung der Arbeitsstunden nicht mit betrieblichen Belangen zu vereinbaren ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

@wirdwerden

Aber Teilzeitkräfte können auch Vorteile hinsichtlich der Flexibilität bei der Urlaubsvertretungen, Krankheit und kurzfristig notwendiger Mehrarbeit bieten. Das hat als alles seine Vor- und Nachteile.

Und wie ein "professioneller" AG immer eine Begründung für eine Ablehnung findet, so findet ein "professioneller" AN auch immer Mittel und Wege seinen Motivationsverlust zu kanalisieren.

Letztendlich kommt es wohl auf darauf an das der AG dem AN vermittelt das eine eventuelle Ablehnung durch zwingende betriebliche Gründe bedingt ist und nicht durch eine "kreative Gesetzesauslegung".

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, die meisten Teilzeitkräfte wollen ja gerade teilzeitig arbeiten, eben weil sie nicht flexibel sind (Hortzeiten, Pflege von Oma, Fußballverein, Nebenerwerbshof in Landwiwrtschaft u.s.w.). Ich komme am besten (immer noch, altmodisch) mit Ganztagskräften zurecht, kosten wirklich am wenigsten, und bei Bedarf werden unsere ehemaligen Mitarbeiter, nunmehr verrentet rein geholt. Das System funktioniert wunderbar.

wirdwerden

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#6
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

:) ich bin als Teilzeitkraft auch (im gewissen Rahmen) flexibel; so gibt es Zeiten, in denen ich nicht nach 6 Stunden den Stift fallen lasse und heim gehe, weil die Arbeit nun einmal erledigt werden muss. Auch was Beginn und Ende der Arbeitszeit angeht, habe ich kein Problem, bei Urlaubs- und Krankenvertretung bis 15 Uhr im Büro zu sein; dann eben mit späteren Beginn, damit die übliche Bürozeit abgedeckt ist.

Die Suche nach passendem und qualifizierten Personal gestaltet sich grundsätzlich schwieriger, weil gute Leute eben sehr gut bezahlt werden wollen.
Und ich wüsste so spontan auch nicht, wo ein/e neue/r Kollege/in sitzen und arbeiten sollte, weil auch ein Büro nicht zu vollgestellt werden kann/sollte.

Zusammengefasst könnte man also sagen: einen Grund, den TZ-Antrag abzulehnen, hätte er; ob er damit gut fährt (weil das zu Ausfall bis Kündigung führen könnte) mal dahingestellt.

LG und vielen Dank :)

Ally

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):
Und ich wüsste so spontan auch nicht, wo ein/e neue/r Kollege/in sitzen und arbeiten sollte

Kein Problem, Teilzeitarbeit = Teilzeit Arbeitsplatz = Teilzeit Schreibtisch = Teilzeit Stuhl ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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