Anspruch auf Urlaub bei Kündigung?

13. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)
Anspruch auf Urlaub bei Kündigung?

Ich habe meine momentane Arbeitsstelle fristgerecht gekündigt und beginne zum 15.05.2006 in einer neuen Stellen meine Arbeit.
Nun würde ich gerne die 4 Tage Urlaub nehmen die mir zustehen um meinem Umzug zu organisieren da der neue Arbeitsort weiter entfernt ist und ich eine Zweitwohnung nehmen muß. Mein Arbeitgeber aber sagt, das er mir keinen Urlaub gibt und ich bis zum letzten Tag arbeiten soll. Das kann doch nicht sein, oder? Wann soll ich den meinen Umzug regeln? Wer kann mir denn helfen, ich weiß nicht woran ich bin? Tausend Dank....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

aus wichtigen gründen kann dir dein jetziger arbeitgeber den urlaub verweigern. er muss ihn dir jedoch ausbezahlen.

hilft vielleicht noch einmal ein freundliches reden mit dem chef?

wie groß ist die firma, gibbet es evtl. einen betriebsrat?

grüße

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#2
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)

Betriebsrat gibt es nicht, zu klein. Kann ein wichtiger Grund sein, das z.B. zu viel Arbeit da ist? Reden hilft da nicht viel, das verhältnis ist nicht gerade gut, drum wechsle ich ja auch.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wie Úedipus schon sagte, kann der AG den Urlaubswunsch ablehnen. Nach § 7 Abs. 1 BUrlG geht das aber nur bei dringenden betrieblichen Belangen oder bei vorangigen Urlaubswünschen sozial schutzwürdigerer AN.

Als dringender betrieblicher Belang könnte eine hohe Arbeitsmenge in Betracht kommen. Das müsste aber im Verhältnis zu anderen Zeiten im Jahr betrachtet werden. Wenn viel Arbeit sozusagen der Regelfall ist, kann sich der Chef nicht darauf berufen. Die dingenden betrieblichen Belange muss der AG darlegen und beweisen.

Frag' bei deinem AG noch mal genau nach den Gründen und weise ihn auf das Gesetz hin. Wenn er nicht so ganz mit der Sprache raus will, reich am besten schriftlich das Urlaubsgesuch nochmal ein, setz ein kurze Frist und besteh auf schriflich begründeter Ablehnung. Wenn alles nichts hilft bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt oder Gericht und eine einstweilige Verfügung.

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