Hallo,
ich werde während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten. Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Habe ich Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Anspruch auf Urlaub bei Teilzeit in Elternzeit?
>Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis
gearbeitete Stunden oder z.B. täglich / 3mal wöchentlich 3 / 4 Stunden? Oder wie?
'1Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. 2Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
'
§ 17 BEEG
--------------------------------------------------------
Und gegen Entgeltfortzahlung spricht m.E. auch nichts.
'1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.'
§ 3 EntgfG
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten