Nach der Lehre stellte der Ausbildungsbetrieb die ausgebildete Person ein. Es wurde ein Arbeitsvertrag für ein Jahr geschlossen und ein § eingefügt der grob lautet " ...Gehalt - Lohn ist am Ende Jedes Monats nach Abzug von Steuern zu bezahlen. Neben dem Grundgehalt wird Regelmäßig im November eine Weihnachtsgratifikation in Höhe des Durchschnitts der Monatsgehälter im laufenden Kalenderjahr gewährt (Bruttogehalt Januar-Dezember durch 12)..."
Dieser Vertrag wurde auf ein Jahr befristet in einem November geschlossen. Dieser wurde dann noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert und um einige Punkte abgeändert. Ansonsten zählt der alte Vertrag in allen übrigen Punkten weiter. So blieb auch der Punkt Gehalt unberührt und es gab letztes Jahr die Weihnachtsgratifikation. Nun lässt der Arbeitsgeber den Arbeitsvertrag mit dem 30Nov Enden. Hat die Person noch Anspruch auf diese Weihnachtsgratifikation?
Laut Vertrag ist diese doch zugesichert?
betroffene Person ist noch keine 3 Jahre fest angestellt sondern nur 2 und war vorher 3 Jahre dort in der Ausbildung
-- Editier von matsch511 am 27.11.2016 13:39
Anspruch auf Urlaubsgeld
27. November 2016
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Frage vom 27. November 2016 | 13:38
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
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#1
Antwort vom 27. November 2016 | 22:58
Von
Status: Unbeschreiblich (48392 Beiträge, 17073x hilfreich)
Zitat:Hat die Person noch Anspruch auf diese Weihnachtsgratifikation?
Ja
Zitat:Laut Vertrag ist diese doch zugesichert?
Genau.
Zitat:betroffene Person ist noch keine 3 Jahre fest angestellt sondern nur 2 und war vorher 3 Jahre dort in der Ausbildung
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt laut Vertrag keine Rolle.
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