folgender Sachverhalt:
Person S ist seit Juli 2006 studentische Aushilfe in Betrieb B, der Arbeitsvertrag ist befristet auf 1 Jahr. B vergütet nach getätigten Stunden und zahlt kein Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld. Zum 01.März findet ein Betriebsübergang der Abteilung nach Betrieb C statt. S widerspricht dem Betriebsübergang nicht und ist seitdem bei C angestellt. C zahlt nach einer aktuellen Betriebsvereinbarung Urlaubs- u. Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten (Studentische Aushilfen sind wörtlich eingeschlossen) welche länger als 2 Monate angestellt sind. Die Urlaubsgeldzahlungen sind mit dem Mai Gehalt fällig. Hat S einen Anspruch auf Urlaubsgeld i.H.v. 3/12?
Anspruch auf Urlaubsgeld?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Man muss unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Urlaubsgeld und dem zusätzlichen Urlaubsgeld.
Unter dem gesetzlichen Urlaubsgeld wird die Weiterzahlung des Gehaltes für die Dauer des Urlaubs verstanden. Darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch.
Das, was im allgemeinen Sprachgebrauch als Urlaubsgeld bezeichnet wird, ist juristisch korrekt das zusätzliche Urlaubsgeld. Darauf besteht kein gesetzlicher Anspruch. Aus Tarif- oder Arbeitsverträgen kann sich jedoch etwas anderes ergeben.
Erwarten würde ich bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag im Mai eine Zahlung von 10/12 des Jahresurlaubsgeldes. Sollte der Arbeitsvertrag vor dem Jahresende enden, dann wird der entsprechende Anteil zurückgezahlt.
Mit Glück zahlt Dir der Arbeitgeber C sogar für Jan./Feb. 2007 auch noch Urlaubsgeld. Dabei käme es dann auf den Wortlaut der Betriebsvereinbarung an.
Ob S einen Anspruch hat und welchen, das liegt an der genauen vertraglichen Gestaltung (Wortlaut des Vertrages bzw. Wortlaut der Betriebsvereinbarung). Die kennt hier keiner.
Ohne den Wortlaut dazu, wird auch keine sichere Aussage möglich.
-- Editiert von venotis am 07.05.2007 13:39:16
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