Hallo,
ich habe eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen zum 31.08.2018.
Sprich ab dem 01.09.2018 bin ich nichtmehr bei meinem Arbeitgeber.
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Folgendes steht im Anstellungsvertrag:
"Die Weihnachtsgratifikation wird durch die Tarifverträge der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie geregelt. Ist das Arbeitsverhältnis bei Auszahlung der Weihnachtsgratifikation gekündigt, so kann die Zahlung der Weihnachtsgratifikation ganz oder teilweise unterbleiben."
Nun, Anspruch auf Urlaubsgeld habe ich. Mein Arbeitgeber sagt Anspruch auf Weihnachtsgeld besitze ich nicht.
Im Vertrag steht ja "kann die Zahlung unterbleiben". Kann sich das der AG nun aussuchen?
Herzlichen Dank.
Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Aufhebungsvereinbarung
12. Juni 2018
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Frage vom 12. Juni 2018 | 15:46
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 2x hilfreich)
Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Aufhebungsvereinbarung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. Juni 2018 | 16:01
Von
Status: Weiser (17467 Beiträge, 6499x hilfreich)
/// Kann sich das der AG nun aussuchen?
Offenbar ja - 'kann' bringt keine Verbindlichkeit. Schlecht verhandelt.
#2
Antwort vom 12. Juni 2018 | 16:09
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
...und ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung.
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#3
Antwort vom 12. Juni 2018 | 17:55
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Weihnachtsgeld wird bei Euch vermutlich nicht im August ausbezahlt, oder?
#4
Antwort vom 12. Juni 2018 | 22:58
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatWeihnachtsgeld wird bei Euch vermutlich nicht im August ausbezahlt, oder? :
Nein, im November.
Schade, dann wohl keinen Anspruch. Hätte gut getan.
#5
Antwort vom 13. Juni 2018 | 08:27
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 2x hilfreich)
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=a8babc6f6e0df4bbc3f4531ee2357b69&nr=18145&pos=3&anz=142
dieses Urteil ist für mich irrelevant? Ist ja auch eine jährlich wiederkehrende Zahlung das Weihnachtsgeld.
#6
Antwort vom 13. Juni 2018 | 08:44
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Du hast einen Aufhebungsvertrag und keine Kündigung. Ob im Falle einer Kündigung anteilig Weihnachtsgeld zu zahlen wäre, die Frage stellt sich doch hier gar nicht.
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