Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Aufhebungsvereinbarung

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Matzkel
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Aufhebungsvereinbarung

Hallo,

ich habe eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen zum 31.08.2018.

Sprich ab dem 01.09.2018 bin ich nichtmehr bei meinem Arbeitgeber.

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Folgendes steht im Anstellungsvertrag:
"Die Weihnachtsgratifikation wird durch die Tarifverträge der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie geregelt. Ist das Arbeitsverhältnis bei Auszahlung der Weihnachtsgratifikation gekündigt, so kann die Zahlung der Weihnachtsgratifikation ganz oder teilweise unterbleiben."

Nun, Anspruch auf Urlaubsgeld habe ich. Mein Arbeitgeber sagt Anspruch auf Weihnachtsgeld besitze ich nicht.

Im Vertrag steht ja "kann die Zahlung unterbleiben". Kann sich das der AG nun aussuchen?

Herzlichen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Kann sich das der AG nun aussuchen?

Offenbar ja - 'kann' bringt keine Verbindlichkeit. Schlecht verhandelt.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

...und ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung.

wirdwerden

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Weihnachtsgeld wird bei Euch vermutlich nicht im August ausbezahlt, oder?

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#4
 Von 
Matzkel
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Weihnachtsgeld wird bei Euch vermutlich nicht im August ausbezahlt, oder?


Nein, im November. ;)
Schade, dann wohl keinen Anspruch. Hätte gut getan.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Matzkel
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=a8babc6f6e0df4bbc3f4531ee2357b69&nr=18145&pos=3&anz=142

dieses Urteil ist für mich irrelevant? Ist ja auch eine jährlich wiederkehrende Zahlung das Weihnachtsgeld.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du hast einen Aufhebungsvertrag und keine Kündigung. Ob im Falle einer Kündigung anteilig Weihnachtsgeld zu zahlen wäre, die Frage stellt sich doch hier gar nicht.

wirdwerden

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