Hallo!
Im Arbeitsvertrag steht, dass der AN nach 6 monatigem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes in Höhe X hat.
Weiter steht dazu nichts geschrieben, keine Ausnahmen, keine Einschränkungen.
Das Arbeitsverhältnis besteht seit über 6 Jahren und es wurde auch während des Mutterschutzes Weihnachtsgeld gezahlt.
Meines Erachtens gilt Mutterschutz & Elternzeit als "Arbeit" und somit muss auch Weihnachtsgeld gezahlt werden. Ist das richtig?
Das Arbeitsverhältnis besteht auch weiterhin fort.
Danke im Voraus.
LG Mieze
Anspruch auf Weihnachtsgeld nach Elternzeit?
18. Dezember 2008
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Frage vom 18. Dezember 2008 | 08:12
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Anspruch auf Weihnachtsgeld nach Elternzeit?
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