Anspruch auf mobiles Arbeiten bei Werkstudent ?

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Polypus24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf mobiles Arbeiten bei Werkstudent ?

Hey Leute,

folgende Situation:

Werkstudent A ist beim Unternehmen B beschäftigt.
Dieses Unternehmen bietet seinen Mitarbeiten an, einen Teil der zu leistenden Arbeit zu Hause (mobiles Arbeiten) zu erledigen.
A möchte dies nun auch gerne nutzen und fragt bei seinem Arbeitgeber nach.
B lehnt jedoch die Anfrage ab, da das mobile Arbeiten nur für Vollzeitbeschäftigte gelten soll.
In der entsprechenden Vereinbarung ist jedoch nichts zu finden.
Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass das Unternehmen über einen Betriebsrat verfügt.

Generell gefragt: Hätte A Anspruch auf das mobile Arbeiten ?

Ich würde ja denken, dass eine Ablehnung den A diskriminieren bzw. ungleich behandeln würde.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

Der Betrieb bietet Werkstudenten 'mobiles Arbeiten' an. Dir aber nicht. Du erfährst auch den Grund, der leuchtet dir aber nicht ein.
Wenn es darauf ANSPRUCH gäbe, sollte es auch eine benennbare Anspruchsgrundlage geben, eine Ordnung, die da einschlägig greift. Natürlich kann der BR dir helfen, diese Frage für deine Situation zu klären.
Wenn du nun aber von (unzulässiger) Diskriminierung redest, scheint mir das bis zum Erweis des Gegenteils doch reichlich hoch gegriffen - oder es ist eine Binsenweisheit, insofern diskriminieren eben nichts anderes heißt als 'Unterschiede machen'. Viele Unterscheidungen sind in der Regel allgemein anerkannt, es gibt nur eine Handvoll, die legal nicht bemüht werden dürfen - siehe AGG § 1 .

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Polypus24):
Dieses Unternehmen bietet seinen Mitarbeiten
Nicht nur bzw nicht mal explizit den Werkstudenten. Ich gehe davon aus, daß das Unternehmen die Unterscheidung plausibel machen kann.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Wie ist denn die genaue Formulierung, die das mobile Arbeiten erlaubt? Ich vermute mal, dass es nur für Mitarbeiter gilt, deren Tätigkeit das auch zulässt.

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#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Werkstudenten sind normlerweise flexible Arbeitskräfte die den "richtigen Angestellten" helfen. Das geht nur vor Ort. Würde das auch daheim gehen, würden die es machen.

Macht das der chef nur um dich zu ärgern, kannst du klagen :-=)

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