Ich hoffe darauf, dass mir jemand diese Frage fundiert beantworten kann oder sogar passende Paragraphen nennt.
Ich bin Krankenpfleger im TV-L Kr, EG7. Mit Schreiben der Personalabteilung von Dezember 2019 wurde mitgeteilt, dass ich aufgrund Veränderungen von Tätigkeitsmerkmalen einen Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung zum 01.01.2019 in EG8 habe, wenn ich dafür einen Antrag stelle. Mitarbeiter mit Eintrittsdatum nach dem 01.01.2019 werden automatisch umgruppiert. Der Antrag ging direkt raus, aufgrund der Vielzahl an Anträgen gab es bis auf die Eingangsbestätigung noch keine Rückmeldung. Nun beginne ich zum 01.05.2020 eine neue Tätigkeit (TVÖD P-13). Um diesen Termin einhalten zu können, habe ich einen Aufhebungsvertrag vereinbart. Erlischt damit, oder mit dem Dienstaustritt generell mein Anspruch auf die rückwirkende Höhergruppierung?
Danke für alle Antworten, Meinungen und Anregungen!
Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
10. April 2020
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Frage vom 10. April 2020 | 15:15
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 45x hilfreich)
Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
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#1
Antwort vom 10. April 2020 | 17:14
Von
Status: Weiser (17432 Beiträge, 6488x hilfreich)
Der Anspruch auf Höhergruppierung ist dir zugestanden und geht meines Erachtens auch nicht dadurch verloren, dass du jetzt aus dem Dienst ausscheiden und woanders hingehst.
Und jetzt?
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