Ich habe 11 Monate für ein deutsches Unternehmen in Deutschland gearbeitet.
Habe ich Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis? Es wurde mir gesagt, sie stellen kein schriftliches Zeugnis aus, da ich temporär/befristet angestellt war ("extern"/als Contractor). Stattdessen könne ich bei Bewerbungen die Kontaktdaten meines Chefs angeben, der dann per Email oder Telefon eine Referenz gibt.
Mein Vertrag war auch nicht direkt mit der deutschen Firma, sondern mit einer Stellenvermittler-Firma mit Sitz in England.
Anspruch auf schriftliches Arbeitszeugnis?
29. Januar 2017
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Frage vom 29. Januar 2017 | 02:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf schriftliches Arbeitszeugnis?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 29. Januar 2017 | 08:08
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Zitat.... sie stellen kein schriftliches Zeugnis aus, da ich temporär/befristet angestellt war ("extern"/als Contractor). :
Was genau meinen Sie mit extern und als Contractor?
Hatten Sie einen Arbeitsvertrag oder wie nannte sich der Vertrag?
#2
Antwort vom 29. Januar 2017 | 08:29
Von
Status: Weiser (17426 Beiträge, 6485x hilfreich)
/// Mein Vertrag war auch nicht direkt mit der deutschen Firma, sondern mit einer Stellenvermittler-Firma mit Sitz in England.
... Folglich hast du auch keinen AV mit dieser Firma, folglich ggü. dieser Firma auch keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Nach deiner Auskunft hast du einen Vertrag mit dieser GB-Firma und die wohl wieder einen mit deiner Einsatzstelle. Wäre also zu klären, ob und welche (eigenen) Rechtsansprüche du überhaupt ggü . der Firma hier im Lande hast.
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