Anspruch auf unbefristeten Arbeitsvertrag?

12. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
onix_bogdan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf unbefristeten Arbeitsvertrag?

Anspruch auf unbefristeten Arbeitsvertrag?

Hallo, ich bitte um kurze Einschätzung der Rechtslage.

Ich bin seit einem Jahr bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Die Einstellung erfolgte mit befristetem Vertrag bis 10.03.2020 (ohne Sachgrund der Befristung). Am 24.02. wurde mir von meinem Chef mündlich(ohne Zeugen) zugesagt, dass der Vertrag um 1 Jahr verlängert wird. Am 26.02. wurde mir per Post der neue Vertrag – mit einer Befristung von 6 Monaten (ohne Sachgrund) – zugestellt.
Ich habe meinen Chef um Klärung gebeten warum 6 Monaten und nicht 1 Jahr wie er mir versprochen hat. Auf seine Bitte brachte ich ihm den von mir nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag mit seinem Versprechen sich darum zu kümmern ausgehändigt.
Bisher habe von meinem Chef trotz mehrfacher Anfrage noch keine Antwort erhalten. Seit 10.03.2020 gehe ich wie bisher meiner Arbeit nach und stehe auch im Schichtkalender.

Bitte um kurze Auskunft ob ich einen Anpruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe?

Mfg Bogdan Meier

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Sieht auf den ersten Blick aus wie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aus...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von onix_bogdan):
Seit 10.03.2020 gehe ich wie bisher meiner Arbeit nach und stehe auch im Schichtkalender.

Und der Personalverantwortliche hat das mitbekommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Deine Schlussfrage nach Anspruch auf einen unbefristeten AV zielt darauf ab, denke ich, dass die Vereinbarung über einen befristeten AV vor Arbeitsaufnahme und schriftlich erfolgt sein muss.
Die Frage ist heute - 12/03/20 - noch nicht entscheidbar, sage ich Mal.

Im Ablauf hat dein Chef dir rechtzeitig genug vor dem Ende der ersten Befristung eine Verlängerung für den nach Kalender befristeten Vertrag überstellt. Grundsätzlich bist du mit einer weiteren Befristung auch einverstanden - nur dass dein Chef nun 6 Monate anbietet, wo doch zuvor von 12 Monaten die Rede war. Eigentlich ist weitere Befristung unstreitig, nur eben nicht die Dauer.

Jetzt ist aber die Zeit über den letzten Befristungstag des ersten AV hinweggegangen. Du schreibst zwar nicht, wann genau dieses Klärungsgespräch stattgefunden hat, doch lässt sich sagen, dass eine erste Verzögerung der Unterschrift von dir ausging und der Ball jetzt beim Chef liegt; sollte er in den nächsten Tagen mit dem Vertrag rüberkommen, hast du m.E. einen nach dem Kalender befristeten AV für ein weiteres Jahr.
Denn das ist schon höchstrichterlich entschieden, dass die Befristung nicht schon am bloßen Fehlen der Unterschriften scheidet. Wenn er weiter allerdings zaudert, kommt unweigerlich der Punkt, dass du tatsächlich zu einem unbefristeten AV gekommen bist.

Kniffelig würde die Sache, wenn er morgen mit dem befristeten AV käme - aber bloß für 6 Monate, mit denen du ja nicht einverstanden bist.
Dann könnte wohl alles der Fall sein - mit guten Gründen für die Verzögerung könnte es dahin kommen, dass euer Arbeitsverhältnis trotz der beiden Arbeitstage beendet ist. Es könnte aber auch sein, dass du einen unbefristeten Vertrag hast

Und zu guter letzt: das alles hilft dir nicht sonderlich viel, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handeln sollte.

-- Editiert von blaubär+ am 12.03.2020 18:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
onix_bogdan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und der Personalverantwortliche hat das mitbekommen?
Was meinst du mit dem Personalverantwortlichen? Meinst du die Personalabteilung?
Ich arbeite in einer größeren Firma und an meinem Standort ist mein Chef für mich zuständig dem ich die Angelegenheit zur Klärung gegeben habe.
Bei ihm hatte ich damals mein Bewerbungsgespräch, er hat entschieden mich einzustellen und er stellt den Dienstplan auf in dem ich für die restliche Woche drin stehe. Über ihm läuft generell alles. Da es eine größere Firma ist kommt der Arbeitsvertrag aber von der Zentrale unterschrieben von dem Geschäftsführer und nicht von meinem Chef.

-- Editiert von onix_bogdan am 12.03.2020 19:55

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#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Der TE hat den befristeten Vertrag abgelehnt und der AG hat ihn weiter beschäftigt und eingeplant......

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von onix_bogdan):
er macht der Dienstplan wo ich für restliche Woche drin stehe. Also er ist verantwortlich für mich über ihm läuft alles,

Dan wies er Bescheid.

Ich würde jetzt erst mal still sein, weiterarbeiten und schauen, das ich Beweise dafür sammeln kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

... ich bin interessiert zu erfahren, wie die Sache ausgeht. Andere TN hier auch wohl.
Es wäre nett von dir, wenn du uns dann informierst. Danke.

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