Anspruch auf vollen Jahresurlaub nach mehr als 6 Monaten?

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
hoki123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf vollen Jahresurlaub nach mehr als 6 Monaten?

Hallo,
ich war vom 15.1. bis 16.7. bei einer Firma angestellt und wurde innerhalb der Probezeit gekündigt.
Ich habe beantragt, das mir der Rest meines gesamten Jahresurlaubs ausgezahlt werden soll.
Jetzt meint die Firma, ich habe erst nach 6 Monate Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Ich habe aber doch 6 Monate und 2 Tage gearbeitet, da müsste ich doch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben. Oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ich habe aber doch 6 Monate und 2 Tage gearbeitet, da müsste ich doch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben. Nö - der Anspruch kann durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Insofern kann man das so pauschal nicht beantworten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von hoki123):
ich war vom 15.1. bis 16.7. bei einer Firma angestellt.
Die Firma meint, ich habe erst nach 6 Monate Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.


Der AG beruft sich bei seiner Urlausbverweigerung allein auf gesetzliche Regelungen? Dann würde er zu Unrecht von "Kalender-Monaten" ausgehen. Mit Ablauf des 14.7. wäre der gesetzliche Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstanden.

Zitat:
Ich habe aber doch 6 Monate und 2 Tage gearbeitet, da müsste ich doch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben. Oder?


Es könnten vertragliche Regelungen gelten, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Kürzung des Urlaubsanspruchs auf einen Teilurlaubsanspruch vereinbart sein soll. ( Diese Regelungen wären allerdings unwirksam, soweit durch sie der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten würde ).

RK

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