Hallo,
ich war vom 15.1. bis 16.7. bei einer Firma angestellt und wurde innerhalb der Probezeit
gekündigt.
Ich habe beantragt, das mir der Rest meines gesamten Jahresurlaubs ausgezahlt werden soll.
Jetzt meint die Firma, ich habe erst nach 6 Monate Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Ich habe aber doch 6 Monate und 2 Tage gearbeitet, da müsste ich doch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben. Oder?
Anspruch auf vollen Jahresurlaub nach mehr als 6 Monaten?
18. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juli 2019 | 19:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf vollen Jahresurlaub nach mehr als 6 Monaten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Juli 2019 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32869 Beiträge, 17264x hilfreich)
Ich habe aber doch 6 Monate und 2 Tage gearbeitet, da müsste ich doch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben. Nö - der Anspruch kann durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Insofern kann man das so pauschal nicht beantworten.
#2
Antwort vom 21. Juli 2019 | 08:29
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 672x hilfreich)
Zitatich war vom 15.1. bis 16.7. bei einer Firma angestellt. :
Die Firma meint, ich habe erst nach 6 Monate Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Der AG beruft sich bei seiner Urlausbverweigerung allein auf gesetzliche Regelungen? Dann würde er zu Unrecht von "Kalender-Monaten" ausgehen. Mit Ablauf des 14.7. wäre der gesetzliche Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstanden.
Zitat:Ich habe aber doch 6 Monate und 2 Tage gearbeitet, da müsste ich doch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben. Oder?
Es könnten vertragliche Regelungen gelten, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Kürzung des Urlaubsanspruchs auf einen Teilurlaubsanspruch vereinbart sein soll. ( Diese Regelungen wären allerdings unwirksam, soweit durch sie der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten würde ).
RK
Und jetzt?
Schon
267.790
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten