Anspruch im Krankheitsfall

9. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
schottberg.n
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Anspruch im Krankheitsfall

Hallo,
habe einen 80-Stunden-Vertrag, und bin seit dem 13.02. krank geschrieben. Bis zum 12.02 habe ich bereits 42 Stunden gearbeitet und auf meinem Jahresarbeitszeitkonto haben sich bis dato ca 22 Plusstunden angehäuft. Ich war bis jetzt wie folgt krank geschrieben: 10 Tage, 10 Tage, 14 Tage, 7 Tage, 18 Tage. Eingeteilt war ich in dieser Zeit am 15.2 (7,5 h),sowie 16,18,19,25,26.02 (je 4 Stunden). Trotz einreichen der AU stand ich nie mit krank im Dienstplan. Nun war Ende März der Abschluss des Jahreszeitarbeitskontos, wo ich mit nur 1er Plusstunde rausgegangen bin. Ich frage mich nun natürlich, wo meine ganzen Plusstunden hin sind.
Krankheitstage werden bei uns nur an Tagen berechnet, wo man hätte arbeiten müssen und das auch nicht mit der Stundenanzahl, die im Dienstplan eingetragen sind, sondern bei mir mit 3,6 Stunden. Ich muss dazu sagen, das wir unseren Dienstplan wöchendlich bekommen, jeweils am Donnerstag Abend, für die Woche darauf!
Nun frage ich mich natürlich, ob das alles rechtens ist, und wie meine Kranktage berechnet werden sollten?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, eventuell sogar mit rechtlichen Grundlagen.
Vielen Dank schonmal im Voraus,
Schottberg.N

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

Wenn und da es einen Dienstplan gibt, müssen Fehlzeiten durch Krankheit mit dem Sollwert lt. Dienstplan gerechnet werden udn ganz sicher nicht mit Durchschnittswerten. Zum anderen ist natürlich wichtig, dass du im Krankenstand so im Dienstplan geführt wirst, als ob du gearbeitet hättest. Das heißt: AG darf nicht drumherum planen. Das ergibt sich daraus, dass 'krank' zur erlaubten Abwesenheit zählt wie auch Urlaub.

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#2
 Von 
schottberg.n
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Das heisst also für mich, das ich pro Kranktag mindestens 3,6 Stunden pro Woche bezahlt bekommen müsste (5x3,6) oder die Stunden, die ich laut Dienstplan eingeteilt wurde!? Stellt sich für mich aber die Frage, was mit den Tagen ist, die ich als frei eingeteilt war, obwohl dem Betrieb die Krankmeldung vorlag? Heisst z.B für die Woche vom 20.02-26.02, wo ich nur am Wochende eingeteilt wurde, allerding das krank nicht im Dienstplan eingetragen wurde?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// .. oder die Stunden, die ich laut Dienstplan eingeteilt wurde!?

Du bist zu stellen, als ob du gearbeitet hättest; also volle Dienstplanzeit.

/// ... wo ich nur am Wochenende eingeteilt wurde,

Ich habe keine Aufstellung gemacht über die Fehl- und Arbeitstage, die du oben angegeben hast.
Da sieht es sehr danach aus, als habe man um deine Krankmeldung herumgeplant. Das wäre rechtsmissbräuchlich.
Habt ihr keine Mitarbeitervertretung?

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#4
 Von 
schottberg.n
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für deine Antworten, Blaubär! Mitarbeitervertretung in dem Sinne gibt es nicht! Mein Chef wusste bereits seit dem 13.02 das ich krank bin bis mindestens 22.02, hat aber 20,21 und 22.02 (Montag bis Mittwoch)nicht als krank im Dienstplan eingeteilt, sondern als freieTage! Da er aber schon vor der Erstellung des Dienstplanes wusste, das ich dort krank bin, hätte dies ja auch meiner Meinung nach als krank eingeteilt werden müssen und nicht als freie Tage, oder sehe ich das verkehrt?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

... es kommt darauf an, wie du betriebsüblich eingeplant bist. Abweichungen davon bei Krankenstand haben wohl vor allem den Grund, bei der Entgeltfortzahlung zu sparen.
Also siehst du es wohl nicht verkehrt.

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