Guten Abend,
eine Frage bzgl. Weihnachtsgeld.
Bisher war es jedes Jahr so, dass es in der Firma Weihnachts- & Urlaubsgeld gegeben hat.
Jetzt hat der Arbeitnehmer zum 31.12. fristgerecht gekündigt.
Hat der Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn alle anderen es auch bekommen haben oder ändert die Kündigung etwas daran?
Ich habe etwas von anteiligem Weihnachtsgeld gelesen, bin mir aber nicht 100%ig sicher.
Liebe Grüße
Anteiliger Weihnachtsgeldanspruch nach Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kommt darauf an, ich hatte mal meinen AV zum 31.03. des Folgejahres gekündigt (4 Monate Frist damals) und im Tarifvertrag (IG Metall) stand, dass die Jahressonderzahlung nur AN bekommen, welche am Auszahlungszeitpunkt in ungekündigter Anstellung sind..... Leider Pech gehabt
Es kommt auf den Charakter der Sonderzahlung an; unterschieden werden Zahlungen
- als Gratifikation für vergangene Leistung
- als Beitrag zur Bindung an die Firma
- als Mischung aus den beiden zuvor.
Anteilige Ansprüche sind denkbar bei reiner Gratifikation als auch bei der Mischform.
Was Sache ist, wirst du aus dem AV oder ggf. auch einer BV herausfinden müssen.
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ZitatHat der Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn alle anderen es auch bekommen haben oder ändert die Kündigung etwas daran? :
Da kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen zu dem Thema an.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
Ich müsste morgen mal schauen, was genau drin steht.
Es ist kein Tarif Vertrag.
Soweit ich mich erinnere, steht im Vertrag, dass es eine rein freiwillige Leistung ist und man keinen generellen Anspruch drauf hat.
Jedoch wurde es die letzten 3 Jahre auch vorbehaltlos ausbezahlt, hat man da nicht so oder so ein Anrecht drauf?
Zitathat man da nicht so oder so ein Anrecht drauf? :
... nicht bei freiwilliger Leistung und wenn klargestellt ist, dass Wiederholung der Zahlung keinen Rechtsanspruch auslöst.
Zitatund wenn klargestellt ist, dass Wiederholung der Zahlung keinen Rechtsanspruch auslöst. :
Ok, das muss ich mal nachschauen.
Sollte dieser Satz nicht drin stehen, hätte man dann Rechtsanspruch, wenn die letzten 3 Jahre Weihnachtsgeld ausbezahlt wurde?
Ja, besser ist das. Vielleicht findet sich ein Hinweis zu Bedingungen bei Kündigungen? Es muss kein Tarifvertrag sein. Vielleicht bezieht sich dein AV auf einen Tarifvertrag und nennt nur nicht alle Einzelheiten des TV nochmals?ZitatOk, das muss ich mal nachschauen. :
Wenn du schon was zu *anteilig* gelesen hast---Es kommt dann auf den Wortlaut in deinem AV an, ob du Ansprüche hättest. (evtl. anteilige Jahressonderzahlung)
ZitatSollte dieser Satz nicht drin stehen, hätte man dann Rechtsanspruch, wenn die letzten 3 Jahre Weihnachtsgeld ausbezahlt wurde? :
Nö, einen Rechtsanspruch hätte man bei entsprechende Anerkenntnis durch den AG oder durch ein entsprechendes Urteil eines Gerichtes.
Ich hatte vor zwei Jahren den gleichen Fall. Es kommt halt auf die Formulierung an, welchen Charakter das Weihnachtsgeld aufweist.
Bei mir war es nicht eindeutig im AV festgelegt, das ganz ging dann vors Gericht als die Firma auch beim Gütetermin kein Stück auf mich zuging. Das Gericht hatte dann zu meinen Gunsten entscheiden, im unten aufgeführten Threads habe ich auch die Urteilsbegründung noch mit reingeschrieben:
https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=576242
Herzlichen Dank @go xxxxx.
Das Gericht stellt also ab auf den Mischcharakter der Zahlung.
Jedenfalls genug Konkretes, dass DVD_Regal seinen Fall und seine Situation besser prüfen kann.
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