Anteiliger Weihnachtsgeldanspruch nach Kündigung?

24. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
DVD_Regal
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Anteiliger Weihnachtsgeldanspruch nach Kündigung?

Guten Abend,

eine Frage bzgl. Weihnachtsgeld.

Bisher war es jedes Jahr so, dass es in der Firma Weihnachts- & Urlaubsgeld gegeben hat.
Jetzt hat der Arbeitnehmer zum 31.12. fristgerecht gekündigt.

Hat der Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn alle anderen es auch bekommen haben oder ändert die Kündigung etwas daran?

Ich habe etwas von anteiligem Weihnachtsgeld gelesen, bin mir aber nicht 100%ig sicher.

Liebe Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Kommt darauf an, ich hatte mal meinen AV zum 31.03. des Folgejahres gekündigt (4 Monate Frist damals) und im Tarifvertrag (IG Metall) stand, dass die Jahressonderzahlung nur AN bekommen, welche am Auszahlungszeitpunkt in ungekündigter Anstellung sind..... Leider Pech gehabt

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17362 Beiträge, 6465x hilfreich)

Es kommt auf den Charakter der Sonderzahlung an; unterschieden werden Zahlungen
- als Gratifikation für vergangene Leistung
- als Beitrag zur Bindung an die Firma
- als Mischung aus den beiden zuvor.
Anteilige Ansprüche sind denkbar bei reiner Gratifikation als auch bei der Mischform.
Was Sache ist, wirst du aus dem AV oder ggf. auch einer BV herausfinden müssen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119498 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von DVD_Regal):
Hat der Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn alle anderen es auch bekommen haben oder ändert die Kündigung etwas daran?

Da kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen zu dem Thema an.

Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DVD_Regal
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich müsste morgen mal schauen, was genau drin steht.
Es ist kein Tarif Vertrag.

Soweit ich mich erinnere, steht im Vertrag, dass es eine rein freiwillige Leistung ist und man keinen generellen Anspruch drauf hat.

Jedoch wurde es die letzten 3 Jahre auch vorbehaltlos ausbezahlt, hat man da nicht so oder so ein Anrecht drauf?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17362 Beiträge, 6465x hilfreich)

Zitat (von DVD_Regal):
hat man da nicht so oder so ein Anrecht drauf?

... nicht bei freiwilliger Leistung und wenn klargestellt ist, dass Wiederholung der Zahlung keinen Rechtsanspruch auslöst.

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#6
 Von 
DVD_Regal
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
und wenn klargestellt ist, dass Wiederholung der Zahlung keinen Rechtsanspruch auslöst.


Ok, das muss ich mal nachschauen.
Sollte dieser Satz nicht drin stehen, hätte man dann Rechtsanspruch, wenn die letzten 3 Jahre Weihnachtsgeld ausbezahlt wurde?

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31952 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von DVD_Regal):
Ok, das muss ich mal nachschauen.
Ja, besser ist das. Vielleicht findet sich ein Hinweis zu Bedingungen bei Kündigungen? Es muss kein Tarifvertrag sein. Vielleicht bezieht sich dein AV auf einen Tarifvertrag und nennt nur nicht alle Einzelheiten des TV nochmals?
Wenn du schon was zu *anteilig* gelesen hast---Es kommt dann auf den Wortlaut in deinem AV an, ob du Ansprüche hättest. (evtl. anteilige Jahressonderzahlung)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119498 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von DVD_Regal):
Sollte dieser Satz nicht drin stehen, hätte man dann Rechtsanspruch, wenn die letzten 3 Jahre Weihnachtsgeld ausbezahlt wurde?

Nö, einen Rechtsanspruch hätte man bei entsprechende Anerkenntnis durch den AG oder durch ein entsprechendes Urteil eines Gerichtes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Suppenkasper_1
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hatte vor zwei Jahren den gleichen Fall. Es kommt halt auf die Formulierung an, welchen Charakter das Weihnachtsgeld aufweist.

Bei mir war es nicht eindeutig im AV festgelegt, das ganz ging dann vors Gericht als die Firma auch beim Gütetermin kein Stück auf mich zuging. Das Gericht hatte dann zu meinen Gunsten entscheiden, im unten aufgeführten Threads habe ich auch die Urteilsbegründung noch mit reingeschrieben:

https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=576242

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17362 Beiträge, 6465x hilfreich)

Herzlichen Dank @go xxxxx.
Das Gericht stellt also ab auf den Mischcharakter der Zahlung.
Jedenfalls genug Konkretes, dass DVD_Regal seinen Fall und seine Situation besser prüfen kann.

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