Antidiskriminierungsgesetz bei Benachteiligung als Mann ?

8. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
fffrank
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Antidiskriminierungsgesetz bei Benachteiligung als Mann ?

Hat jemand schon Erfahrung mit dem neuen AGG, wie es ja offiziell heißt ?

Hat man eine Chance, wenn einem zum Beispiel am Telefon vom Personalchef gesagt wird, dass man sich nicht bewerben könne, da nur Frauen gesucht werden.
Danke für Eure Beiträge.



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. so grundsätzlich lässt sich das wohl eher nicht beantworten - in der abteilung damenwäsche werden auch künftig wohl keine männer beschäftigt werden usf. :)
diskriminieren heißt unterschiede machen, und das wird weiter möglich sein, soweit es sachlich gerechtfertigt ist.

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#2
 Von 
fffrank
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Klar, als Mann darf man nicht in die Damenabteilung für Unterwäsche.
Aber z.B. Sonnenstudios, Spielotheken und auch Internetcafes nehmen manchmal eher die Frau.
Die sagen dann, dass es ungezwungener wirke und dass bei allen Frauen dort der Mann nur für Unruhe sorgt.
Danke für Eure Antworten.

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#3
 Von 
fffrank
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Angeblich dürfen die Arbeitgeber auch kein Bewerberfoto mehr einfordern.
bewerbung ohne foto sieht irgebdwie doof aus.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Angeblich dürfen die Arbeitgeber auch kein Bewerberfoto mehr einfordern.


Welchem Bild ungsmedium hast du denn das entnommen?

Machen wir das ganze jetzt auf Überraschungsbasis? Weglassen von Alter, Geschlecht, Name (könnte ja ausländisch klingen) und was weiß ich für dikriminierungsrelevanten Sachen? Lebenslauf und Zeugnisse lässt man natürlich auch weg. Könnten ja Rückschlüsse auf den Bewerber zulassen.

<font color=red>Wer Ironie findet, darf sie behalten!</font>

-- Editiert von venotis am 08.11.2006 17:40:37

-- Editiert von venotis am 08.11.2006 17:41:45

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#5
 Von 
fffrank
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf der Seite können sich Arbeitgeber vor Schnorrern schützen.

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#6
 Von 
fffrank
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

In der USA ist es dem Arbeitgeber verboten, von Bewerbern Fotos zu verlangen, das sie auf die Herkunft schließen lassen.

Das wird auch hier jetzt so
als Schutz den Arbeitgebern empfohlen von Fachanwälten.

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

..um nochmal auf die eingangsfrage zurück zu kommen: das AGG gilt natürlich für alle. gleichwohl liegt das hauptproblem darin, die diskriminierung oder ungleichbehandlung auch zu beweisen. eine aussage am telefon wird da eher nicht reichen, weil aussage gegen aussage stehen wird.

ich vermute, dass die rechtsprechung ziemlich rasch die spreu vom weizen trennen wird.

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#8
 Von 
fffrank
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist wenn man am Telefon einen Zeugen daneben sitzen hatte, der alles mitgehört hat.
Also: "nein, ich stelle nur eine Frau ein"
Geben Sie mir doch eine Chance, nehmen Sie doch wenigstens meine Daten entgegen oder teilen Sie mir die Bewerbungsadresse mit.
Dann legt der Arbeitgeber auf.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da hat sich ein ganz neuer Geschäftszweig aufgetan. Es soll schon Leute geben, die sich eine Existenz mit derartigen Klagen aufzubauen versuchen. 3 Monatsgehälter sollen schon drin sein. Und die Gerichte sind hilflos, zumindest bisher.
Irgendwie sind alle neueren Gesetze stümperhaft zusammengeschustert :bang:

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#10
 Von 
fffrank
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein Betreiber eines Erotikshops ist bereits zu einer Entschädigung verurteilt worden.
Er hatte einem Bewerber offen gesagt, dass er nur eine Frau einstellen werde.
In der Güteverhandlung hat er sich dann mit einem Monatsgeahlt als Entschädigung einverstanden erklärt.

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#11
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

*****
Geben Sie mir doch eine Chance, nehmen Sie doch wenigstens meine Daten entgegen oder teilen Sie mir die Bewerbungsadresse mit.
*****
Welchen Sinn macht es Bewerbungsunterlagen zu einem Unternehmen zu schicken welches eine Frau haben will. Ist doch Schwachsinn und schade um das Geld. Man kann doch eh nicht nachvollziehen warum man evtl. nicht genommen wurde. Und wenn der Chef eine Frau haben möchte erfüllen eben alle männlichen Bewerber nicht die Anforderungen und fertig. Armes Deutschland, wenn man nicht mal mehr ehrlich zum Bewerber sein kann und ihm dadurch auch noch unnötige Kosten für Porto ersparen will. Also demnächst sagen: OK, schicken sie die Bewerbung her, und dann ab damit durch den Schredder - richtig sinnvoll....

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