Antrag Elternzeit für Vater: ET und tatsächlicher Geburtstermin - Beginn der EZ nachträglich ändern?

15. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
zelda2014
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)
Antrag Elternzeit für Vater: ET und tatsächlicher Geburtstermin - Beginn der EZ nachträglich ändern?

Hallo,

wenn man als Vater z.B. 4 Monate Elternzeit beantragen möchte und der Beginn des Entbindungstermins z.B. der 31.01 ist, kann dieser im später korrigiert werden?
Was wenn das Kind davor oder danach auf die Welt kommt? Kann man dann kurz nach der Geburt den Beginn der Elternzeit bei dem Arbeitgeber korrigieren? Idee ist, dass der zweite Lebensmonat genommen wird, um so auch genug Zeit zu haben, den Antrag zu korrigieren. Z.B. Geburt der 31.01 oder Beginn der Elternzeit im zweiten Lebensmonat wäre dann der 01.03 (31.02. gibt es es ja nicht, deswegen der 01.03).
Ist dies möglich?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat:
Tipp:

Geben Sie in der Anmeldung genau an, wann Sie in Elternzeit gehen wollen. Geben Sie den Beginn und das Ende nach Möglichkeit jeweils mit einem Datum an. Wenn Ihre Elternzeit am Tag der Geburt beginnen soll, können Sie für den Beginn zum Beispiel schreiben: „ab Geburt". In diesem Fall sollten Sie dazuschreiben, wann der berechnete Geburtstermin ist.
Falls Ihr Kind schon früher geboren werden sollte, halten Sie zwar möglicherweise die Anmeldefrist nicht ein. Dann haben Sie aber dringende Gründe für eine kürzere Frist.
Falls Ihr Kind erst später geboren werden sollte, dann beginnt Ihre Elternzeit trotzdem erst mit der Geburt des Kindes und nicht schon am berechneten Geburtstermin. Denn erst ab der Geburt ist Elternzeit überhaupt möglich. Falls Sie schon vor der Geburt zu Hause bleiben möchten, können Sie zum Beispiel Urlaub in Anspruch nehmen.


Elternzeit - Familienportal

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(762 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich verstehe die Frage zwar nicht zu 100%, versuche aber trotzdem sie zu beantworten.

Hast du bisher schon einen Antrag gestellt?

Ich würde den Antrag (rechtzeitig, d.h. mind. sieben Wochen vor dem geplanten Beginn, gerechnet mit dem voraussichtlichen Geburtstermin) einreichen: "...beantrage Elternzeit vom 2. bis 6. Lebensmonat. Voraussichtlich 01.03.2020 bis 30.06.2020. Den genauen Termin werde ich direkt nach der Geburt mitteilen."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zelda2014
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Ich verstehe die Frage zwar nicht zu 100%, versuche aber trotzdem sie zu beantworten.

Hast du bisher schon einen Antrag gestellt?

Ich würde den Antrag (rechtzeitig, d.h. mind. sieben Wochen vor dem geplanten Beginn, gerechnet mit dem voraussichtlichen Geburtstermin) einreichen: "...beantrage Elternzeit vom 2. bis 6. Lebensmonat. Voraussichtlich 01.03.2020 bis 30.06.2020. Den genauen Termin werde ich direkt nach der Geburt mitteilen."

Nein, habe noch keinen Antrag gestellt, wir schreiben diesen gerade.
Dafür, dass du die Frage nicht richtig verstanden hast, hast du die Antwort, die ich brauche. Danke! :D Genau das hilft mir.

Und auch Danke an @stofferl

-- Editiert von zelda2014 am 15.12.2019 22:06

-- Editiert von zelda2014 am 15.12.2019 22:06

0x Hilfreiche Antwort

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