Antrag auf Elternzeit vergessen - Arbeitsverhältnis rückwirkend beendet?!

14. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
CarlosMendoza
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Elternzeit vergessen - Arbeitsverhältnis rückwirkend beendet?!

Hallo Leute!

Ich, bzw meine Frau hat vergessen den Antrag auf Elternzeit einzureichen. Nun teilt der Abreitgeber mir bzw meiner Frau mit, dass sie das Arbeitsverhältnis rückwirkend zum 4.Januar beendet haben. Geht das denn? Rückwirkend? Und gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Kündigungschutzklage oder so etwas in der Art?

Danke für Eure Aufmerksamkeit. Ich würde mich gerne über feedback freuen.

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, nö rückwirkend geht nicht. Aber wie kommen die drauf, dass es beendet ist? Insofern es a) nicht wegen Befristung ausläuft und b) keine schriftliche Kündigung erfolgte (falls unbefristetes Arbeitsverhältnis), ist da nichts beendet.
Und bitte nicht nur das Ergebnis schildern sondern auch andere evtl. relevante Sachen.

Es ist z.B. nicht ersichtlich, ob deine Frau nun einfach ohne Antrag 'in Elternzeit' gegangen ist (und seit wann) oder was da gerade Stand der Dinge ist.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CarlosMendoza
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Mensch, schnelle Antwort! Danke!

"Nicht nur das Ergebnis schildern", klar! Hast recht!
Meine Frau arbeitete in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Und sie ist "ohne" ausdrücklichen Antrag, d.h. kein schriftlicher Antrag, in die Elternzeit gegangen. Mündlich hat sie Mitarbeitern und Chefs, und auch auf telefonische Nachfrage des Personalleitung, die Elternzeit angegeben. Sie hat sogar neue Angestellte auf Ihre Stelle angelernt. Nur hat Sie vergessen, den Antrag schriftlich nachzureichen.

Nach dem, was Du geschrieben hast, denke ich daran ein Schreiben aufsetzen in dem ich darauf hinweise, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist. "Ein Dauerschuldverhältnis , und dazu gehören Arbeitsverhältnisse nun mal, kann nur durch Kündigung beendet werden", habe ich irgendwo gelesen.
Wenn sie mir nicht rechtzeitig antworten, werde ich wohl ober übel eine Kündigungsschutzklage einreichen. Nee, Feststellungsklage. Oder?

Mal sehen. Aber Deine Meinung hat mir ein wenig Wind unter die Schwingen gegeben. Danke dafür!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ich begreife noch immer nicht, warum ausgerechnet am 04.01. das Arbeitsverhältnis (nach Meinung des AG) beendet sein sollte. War da der Mutterschutz beendet oder was?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1461
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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