Antrag auf Elternzeit vergessen

24. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)
Antrag auf Elternzeit vergessen

hi zusammen,
die Situation : eine AN hat weder die Geburt des Kindes mitgeteilt, noch einen Antrag auf Inananspruchnahme der Elternzeit gestellt. Seit Mitteilung der Schwangerschaft und Inanspruchnahme der Freistellung von der Arbeit haben wir nichts mehr von ihr gehört.
Unsere Idee: wir warten stumm bis zum 1. Arbeitstag nach dem MuSchu. Sollte sie nicht zur Arbeit erscheinen, erfolgt eine Abmahnung. Erscheint sie auch am 2. Tag nicht, erfolgt sofort die fristlose Kündigung, die wir durch den Regierungspräsidenten bestätigen lassen wollen.
Ist das so gangbar ?Es handelt sich um einen Kleinbetrieb unter 15 Mitarbeitern. Wegen der Geschichte mit der Freistellung als einzige Vollkraft ohne Vorankündigung innerhalb von 12 Stunden legen wir keinen Wert auf weitere Zusammenarbeit.
Ich würde mich um Tipps von Erfahrenen freuen !
lg
Henriette

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

nur mal blöde gefragt: woher wisst ihr, dass sie das Kind schon hat??

Sternchen

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#2
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Vorsicht mit der Kündigung.
Eine Abmahnung soll dem AN die Möglichkeit der "Besserung" geben.
Mit der Kündigung am nächsten Tag dürfte das von den Arbeitsgerichten nicht allzugern gesehen werden.
Möglicherweise muss man den AN noch eine Frist einräumen oder gleich ganz ohne Abmahnung kündigen.
Inwieweit das Fehlverhalten des AN eine außerordentliche Kündigung zulässt, sei dahingestellt.

Woher wisst ihr eigentlich den Zeitraum des Mutterschutzes, wenn die An nichtmal die Geburt mitgeteilt hat?

Soweit mir bekannt ist, verursacht die AN während der Elternzeit keine bzw. kaum Kosten im Unternehmen.
Vielleicht sollte man komplett auf Konfrontation verzichten und nach der Elternzeit (Kündigungssperrfrist) ordentlich kündigen, denn alles andere kostet Geld und Nerven.
Ansonsten doch nen Anwalt fragen.

Ingo

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#3
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

weitere erklärung :
den zeitraum des mutterschutzes erfuhren wir von der krankenkasse. dass das kind da ist, erfuhren wir von mitarbeitern.

man ist verpflichtet, die elternzeit 7 wochen vor beginn zu beantragen. und zwar in welchem zeitraum und für wie lange sie in anspruch genommen werden soll.
da uns der antrag nicht zugegangen ist und wir das auch der zuständigen krankenkasse mitgeteilt haben, müßte sie also am tag nach ende des muschu erscheinen. ihr arbeitsplatz mußte wieder besetzt werden, die dafür eingestellte können wir doch nicht von einem tag auf den anderen vor die tür setzen. die junge dame muß sich schon wie wir an die gesetzlichen regeln halten.

mißstimmung kam auf, weil sie als einzige vollkraft im kundenbereich montag abends erklärte, dass sie am dienstag morgen nicht mehr erscheinen würde. sie dürfte zwar arbeiten, aber das wolle sie nicht. also mußten wir in kürzester zeit ersatz finden, um den betrieb nicht wegen personalmangels schließen zu müssen.
stellt euch die situation einfach mal vor, dann wißt ihr, warum wir in der position schlichtweg sauer sind.
das nichterscheinen wäre dann juristisch gesehen wohl eine arbeitsverweigerung. käme sie nach aufforderung nicht, wäre die außerordentliche kündigung erlaubt.
lg
henriette, die danke für die kommentare sagt!

-- Editiert am 25.03.2009 09:20

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#4
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

Die AN ist weder erschienen, noch hat sie sich gemeldet, noch liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor und auch weiterhin kein Antrag auf Elternzeit.
... morgen ist der 3. tag nach Ende des MuSchu, wenn weiterhin Schweigen im Walde ist, geht die Abmahnung raus.
Ich kann dieses Verhalten gegenüber dem AG nicht nachvollziehen. Seit Ende des MuSchu ist sie damit auch aus der Sozialversicherung raus...

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#5
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich würde trotzdem ohne Abmahnung kündigen.
(siehe meinen obigen Beitrag).
Allerdings kann man in Ihren Fall davon ausgehen, dass die AN klagen wird und schon deshalb würde ich die fristlose Kündigung von einen Anwalt absegnen lassen, da schnell Formfehler auftreten können.


Gruß

Ingo

PS: Berichte bitte wie es weitergeht.

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#6
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich hatte einen ähnlichen Fall in meiner Firma und einen AN nach 3 Abmahnungen gekündigt.
Vor Gericht bekam er Recht, da ich Ihn nach der Abmahnung nicht die Möglichkeit der Besserung gegeben hatte.
Wie auch, er hat ja auch noch mit Ansage krank gemacht.
Trotzdem hat mich das ne Menge Geld gekostet, auch wenn er 2 Wochen später odentlich gekündigt war.

Ingo

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#7
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

@ingo (sorry wegen der fehlenden antwort, aber ich war eine woche weg.)

wie es weiter ging: der AN ging am 11.04.die Abmahnung zu, mit der bitte, sich dazu schriftlich zu äußern.
nach dem urlaub liegt folgende post vor : ich wollte die elternzeit nach dem mutterschutz, offensichtlich ist da was falsch gelaufen. ich beantrage das eben noch mal. daneben die geburtsurkunde des kindes und der antrag auf elternzeit mit datum vom 11.4.( auf dem unten dick gedruckt ist, dass das dem AG 7 wochen vor beginn zugehen muß).
wir werden morgen einen rechtsanwalt befragen, damit wir bei der kündigung keinen fehler machen. sollte der uns von einer fristlosen kündigung abraten, werden wir wutschnaubend der elternzeit trotz formfehlers bei der antragsstellung zustimmen und dann in der elternzeit zum ende dieser fristgerecht aus betrieblichen gründen und wegen gestörter vertrauensbasis kündigen.
... wenn ich mir vorstelle, dass wir der vertretung in dem kleinbetrieb gekündigt hätten ...
die schlechteste position hat wohl immer der AG in diesen fällen ...
lg
henriette

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#8
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

ich hoffe dann doch mal, dass euch euer RA sagt, dass ihr die AN nicht wärend der Elternzeit ohne Zustimmung des notwenidgen Amtes (hier weiss bestimmt jemand, welches das war/ist) kündigen könnt. Das könnt ihr erst an ihrem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit.

Ihr dürft ihr aber einen Aufhebungsvertrag anbieten. Wenn ihr Glück habt, nimmt sie diesen an.

Sternchen

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#9
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

sie hat das angebot des aufhebungsvertrages zum ende der elternzeit mit bedenkzeit bis zum wochenende.
wie dumm kann mensch sein, sie wußte angeblich nicht, dass sie den ag über die entbindung unterrichten mußte ...

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#10
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

@ 1henriette
Ich möchte dir mal den Spiegel vorhalten. Schimpfe nicht über die Dummheit anderer Menschen. Ingo hat dir genug Tips gegeben und du hast dich nicht daran gehalten. Du hast dir als AG die bestmöglichen Kündigungsmöglichkeiten verbaut bzw. schwieriger gemacht.
Ein AG erscheint nach dem Mutterschutz nicht auf der Arbeit. Es gibt keine Elternzeit also auch keine Ämter die der Kündigung zustimmen müssen. Der Arbeitnehmer sollte nur gehört werden, warum er nicht zur Arbeit erschienen ist.

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#11
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

@hogwarts, einen spiegel habe ich schon ;-).
leider hatte mein angetrauter von der rechtsabteilung seiner berufsständischen vertretung eine falschauskunft erhalten. die empfahlen eben die vorherige abmahnung.. die tipps von ingo waren richtig, es wird wohl somit auch endlich für uns ein gutes ende finden.
es ist zwar nur emotional und nicht sachlich juristisch, aber in der situtation, wenn dein eigener laden wirtschaftlich gefährdet ist, fährst du schon mal die krallen aus.

nichts für ungut und vielen dank an alle für die tipps !
lg
henriette

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#12
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

einen auflösungsvertrag lehnt sie wegen der möglichen sperre durch das arbeitsamt ab. sie bevorzugt die kündigung und wünscht dann noch schriftlich 'kein arbeitszeugnis' . trotz des spiegel vorhaltens finde ich es wirklich dumm, auf die bewertung von 5 jahren arbeitstätigkeit (und zwar der ersten im leben) freiwillig zu verzichten.
aber ... wo des menschen wille ...
lg
henriette

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#13
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Das Arbeitszeugnis ist relativ unrelevant.
Ich weiß nicht wie lange sie in euren unternehmen ist,aber sie wird auf eine abfindung hinaus wollen.
versuche sie wegen der nichteinhaltung ihrer informationspflicht knallhart zu kicken.
Auch während des Mutterschutzes ist das unrelevant.
Ich weiß nicht was ihr in eure Abmahnung geschriben habt, aber entweder komplett kicken ohne diskussionen oder auf wischi waschi -Kurs mit Problemen.
Sie hat ganz klar die Regeln verletzt, was eine Fristlose Kündigung in einen Kleinstunternehmen (wovon ich ausgehe) rechtfertigen wird.

ingo

-- Editiert am 25.04.2009 03:13

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

@ingo, sie wird nicht klagen und wurde informiert, dass wegen ihres betriebsfeindlichen verhaltens keinerlei vertrauensbasis mehr existiert und eine weiterbeschäftigung auf keinen fall möglich ist. ja, es ist ein kleinbetrieb mit einer vollkraft und 3 400eur kräften. wir werden ihr mit 3 monaten frist zum ende der elternzeit,die wir ihr trotz fehlendem antrag wohlwollend genehmigt haben, kündigen. sie hat bei uns gelernt und ist übernommen worden, insgesamt war sie 5 jahre bei uns tätig. mit dem verzicht auf ein zeugnis schadet sie sich nur selbst, da das der einzige beleg dafür ist, was sie in ihrer bisherigen berufstätigkeit geleistet hat.
man kann nur den kopf schütteln ...
lg
henriette

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