Antrag auf Teilzeit auch vor 3 Monatsfrist möglich?

2. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
DerAusgenommene
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Teilzeit auch vor 3 Monatsfrist möglich?

Hi, ich bin seit 10 Jahren beschäftigt in einem Unternehmen mit weit über 100 Mitarbeitern.

Ich plane nun von Vollzeit auf Teilzeit zu gehen. Im Internet steht ein Antrag muss mind. 3 Monate vor dem Wunschtermin eingereicht werden.

Ist es möglich sich mit dem Arbeitgeber darauf zu einigen, das der Beginn der Teilzeit auch früher eintreten kann?

Wenn ja, suche ich dann zunächst mündlich das Gespräch mit meinen Vorgesetzten und frage Ihn wie er dazu steht oder formuliere ich das direkt in der offiziellen E-Mail in dem ich den Antrag auf Teilzeit stelle?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116012 Beiträge, 39197x hilfreich)

Zitat (von DerAusgenommene):
Ist es möglich sich mit dem Arbeitgeber darauf zu einigen, das der Beginn der Teilzeit auch früher eintreten kann?

Zum Vorteil des AN kann man sich auf fast alles einigen ...



Zitat (von DerAusgenommene):
Wenn ja, suche ich dann zunächst mündlich das Gespräch mit meinen Vorgesetzten und frage Ihn wie er dazu steht

Kommt ganz darauf an, wie der Vorgesetzte so tickt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16755 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von DerAusgenommene):
Ist es möglich sich mit dem Arbeitgeber darauf zu einigen, das der Beginn der Teilzeit auch früher eintreten kann?

Einigen kann man sich auf mancherlei; der Punkt ist, dass Einigung immer die Zustimmung des anderen voraussetzt. Das Teilzeit-und-Befristungsgesetz gibt dir das Recht, auf Teilzeit zu gehen - das macht den Unterschied. Und dieses Recht ist nun Mal an eine gewisse Regeln gebunden.

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