Antrag auf auszahlung

15. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
David W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf auszahlung

Hallo, ich habe folgendes Problem und zwar hab ich für dieses Jahr noch 12 Urlaubstage die mir mein Disponent bzw. Chef bis dato nicht geben kann und nicht geben wird.

Er möchte mir meine Urlaubstage dort eintragen wo ich "Frei" habe und das möchte ich nicht. Das Problem zu dem ist das ich zum 15.01.2022 die Firma verlassen werde und er sagte auch das er mir die in den 15 Tagen nicht geben kann weil doch so viele in der Firma Krank seien..

Daher möchte ich einen Schriftlichen Antrag stellen wo ich ihn darauf hinweise das er mir meine Resturlaubs Tage auszahlen soll. Aber ich hab leider keine Ahnung wie ich das Formulieren soll ..
Daher wollt ich euch fragen wie ich dort vorgehen soll?

Ich danke euch für eure Ratschläge und Hilfe zu gleich.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Zitat (von David W.):
Er möchte mir meine Urlaubstage dort eintragen wo ich "Frei" habe und das möchte ich nicht

Das möchtest du zurecht nicht und das musst du auch nicht hinnehmen. Denn Urlaub beantragen musst du nur für Zeiten, in denen du zur Arbeit verpflichtet bist, was im 'Frei' sicher der Fall nicht ist.
Aber entspann dich - einen Antrag auf Auszahlung musst du auch nicht schreiben; Resturlaub ist auszuzahlen, wenn er nicht genommen werden kann - so steht es im BUrlG, so steht es dir einfach zu.
Zitat:
BUrlG § 7
Abs. (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von David W.):
Daher wollt ich euch fragen wie ich dort vorgehen soll?

Gar nicht, denn derzeit besteht gar kein Anspruch auf Auszahlung.

Jetzt erst mal gerichtsfest einen Urlaubsantrag stellen und dann abwarten, was der AG antwortet.

Wenn der Urlaub in der letzten Abrechnung nicht ausgezahlt wurde, kann man reklamieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
David W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten, muss ja dennoch ein Antrag stellen das ich mein Urlaub mit ins neue Jahr nehmen kann oder?+
Da mir dieses Jahr mein Urlaub nicht mehr gegen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

... wie es bei euch Gepflogenheit ist. Schaden kann so ein Antrag jedenfalls nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen