Von welcher Uhrzeit bis welcher Uhrzeit ist hier Arbeitszeit?
Ein Kollege zählt nicht mal die Dienstfahrten zur Arbeitszeit und sagt im folgen Beispiel
10 bis 16 h.
Ich würde sagen 8-18 h.
Fall:
Abfahrt mit Auto vom Gebäude des Arbeitgebers unserer Niederlassung, wo wir normalerweise täglich arbeiten
um 8 Uhr in Frankfurt.
2 Stunden Autofahrt.
Beginn der Besprechung um 10 Uhr mit Firma (entfernter Vorort von Frankfurt) = Grund der Dienstreise.
Besprechungsende 16 Uhr.
Ankunft wieder in Frankfurt beim Arbeitgeber unserer Niederlassung um 18 Uhr.
Antwort für Dienstfahrt dieser Art
21. November 2023
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Frage vom 21. November 2023 | 15:06
Von
Status: Schüler (431 Beiträge, 54x hilfreich)
Antwort für Dienstfahrt dieser Art
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#1
Antwort vom 21. November 2023 | 15:17
Von
Status: Weiser (16425 Beiträge, 5804x hilfreich)
Fahrer oder Beifahrer?
#2
Antwort vom 21. November 2023 | 16:25
Von
Status: Unbeschreiblich (37557 Beiträge, 13798x hilfreich)
Ist doch letztlich eine Frage, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell zu regeln ist. Ich kenne z.B. einen Tarifvertrag, in welchem Fahrtzeiten grundsätzlich keine Dienstzeiten sind.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 21. November 2023 | 21:26
Von
Status: Weiser (16841 Beiträge, 6298x hilfreich)
Kleine Differenzierung: nach meiner Einschätzung ist das ein Dienstgang, keine Dienstfahrt.
Hat der Betrieb denn keine Reisekostenordnung?
#4
Antwort vom 22. November 2023 | 08:00
Von
Status: Unbeschreiblich (46706 Beiträge, 16556x hilfreich)
Zitatnach meiner Einschätzung ist das ein Dienstgang, keine Dienstfahrt. :
Welchen Unterschied sollte das machen abgesehen von dem Umstand, dass es diese Unterscheidung nicht mehr gibt?
ZitatIch würde sagen 8-18 h. :
Das würde ich auch so sehen. Da noch 45 Min. Pause abgezogen werden müssen, muss der AG 9:15 Stunden Arbeitszeit bezahlen.
Selbst wenn es eine Tarif- oder arbeitsvertragliche Regelung gibt, dass Reisezeiten nicht als Arbeitszeit gelten, dann muss mindestens die normale tägliche Arbeitszeit bezahlt werden.
Außerdem steht dem AN der Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 8€ zu. Wenn dieser nicht vom AG erstattet wird, dann kann er als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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