Arbeitgeber schickt Arbeitnehmer per Anwalt eine Kündigung. AN geht deswegen zum Anwalt und der leitet weitere Schritte ein. Zwei Tage später sind ständig Anrufe in Abwesenheit auf dem AB und auf dem Handy. Darf AG Handynummer vom AN an Anwalt rausgeben und sollte AN mit dem Anwalt reden, obwohl der Anwalt sich um alles kümmert? Könnte man das Gespräch hinterher falsch auslegen? Was könnte der Anwalt wollen und wie reagiert man darauf?
-- Editiert von yvonnsche am 15.03.2006 13:40:25
Anwalt Arbeitgeber Anruf
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



yvonnsche, was der Anwalt von dir will, dass weiß hier keiner. Du könntest ja z.B. auch deinen Anwalt fragen, wie du dich da am besten verhältst.
Gut gemeinter Tipp: Sei bitte so gut nicht wegen jeder Anfrage, die ja im grunde alle zu einem
Problem gehören, jedes mal einen neuen Beitrag aufzumachen. Es ist so einfach seinen Ursprungsbeitrag zu finden und dort weitergehende Fragen zu stellen. Wenn man hier eine 'Baustelle' hat und dann auf einen anderen thread verweist, weil man dort schon mal Fragen zu dem Problem beantwortet hat, wird das am Ende etwas verwirrend für die Leute, die dir helfen möchten und 'gezwungen sind' alle deine threads deswegen nochmal zu lesen.
Im Prinzip Hast Du ja Recht, aber es geht um zwei verschiedene Paar Schuhe und man muß doch dann auch alles nochmal lesen obwohl es dann nicht mal um das selbe Thema geht oder ?! Aber gut, Du bist "unsterblich" und ich habe die Erfahrung gemacht, dass die die meinen was zu sagen zu haben auch immer im Mittelpunkt stehen müssen. Jetzt haste auch mal was zu sagen gehabt! Schade, dass so zum Thema kaum was kam....Ende der Durchsage, habe keinen Bock mich in der Matrixwelt auch noch zu ärgern!!!!
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Du kannst ja den Anwalt des AG, sofern dieser Dich anruft und Dich an der Strippe hat, darauf hinweisen, daß der RA mit seinem Kollegen, Deinem Anwalt, zu korrespondieren hat und nicht mit Dir (Stichwort: Verbot der Umgehung des Gegenanwalts gem. § 12 Berufsordnung). Gefahr im Verzuge (=Ausnahme vom Umgehungsverbot) dürfte wohl nicht vorliegen?
Gemeinhin wird das Umgehungsverbot als Fundament anwaltlicher Berufsausübung bezeichnet, dementsprechend streng können Verstöße geahndet werden.
Gemach! Gemach!
-- Editiert von thosim am 15.03.2006 14:02:00
@yvonnsche
gehts dir noch gut? du bekommst von @venotis nen freundlichen rat, damit andere dir auch noch antworten können und du blaffst hier so rum
wenn dir die antwort nicht gefällt, ist das allein dein problem
sunbee
--- editiert vom Admin
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