Morgen,
Ich habe seit 2 Monaten keinen Lohn bekommen und wurde zum 18.05 gekündigt. Seitdem lebe ich sozusagen erstmal vom Sozialamt. Hab mal im Fernsehn gesehen und gehört das wenn man bei Sozi. ist die die Anwaltskosten übernehmen müssen.
Gilt das den auch für den Arbeitsschutz? Kann mir wer helfen?
mfg
BQNE
Anwalt???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo BQNE,
ich bin mir ziemlich sicher, daß die Gerichtskostenbeihilfe auch beim Arbeitsrecht gilt. Am Besten Du gehst mal beim Amtsgericht vorbei, die müssen Dir da weiterhelfen können.
Ein Freund von mir hat das mal benötigt, es war zwar ein ziemlicher Papieraufwand, ging aber trotzdem relativ schnell.
Gruß
Line
> Gilt das den auch für den Arbeitsschutz? Kann mir wer helfen?
Stell den Antrag auf PKH doch einfach. Mehr als negativ beschieden werden kannst Du doch nicht.
Zudem dürfte Dein Arbeitgeber sowieso mit der Lohnzahlungpflicht im Verzug sein (kannst ihn ja sicherheitshalber noch mal unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern) und Du kannst die Kosten für den Anwalt als Schadensersatz gegenüber diesem geltend machen.
Es bleibt allein das Risiko, dass er zahlungsunfähig ist. Dann bleibst Du leider auf den RA-Kosten sitzen.
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