Hallo,
kurze Frage:
Wäre es rechtlich zulässig, wenn der AG einem AN, der einen Firmenwagen fährt (auch zur privaten Nutzung) vorzuschreiben, bzw. die Anweisung zu erteilen, so zu fahren, daß max. ein Verbrauch von xl/km entsteht (vorausgesetzt dieser ist auch realistisch zu erreichen).
Z.B. Verbrauch wäre bei ca. 10,5 l/100 km, könnte aber auf 8,5 l/100km gesenkt werden durch entpr. fahrweise.
Gruß
Michael
Anweisung Fahrweise ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. einen bestimmten durchschnittsverbrauch vorzuschreiben halte ich für nicht zulässig. ich frage mich auch, was denn die sanktionen sein sollen, wenn der wert nicht erreicht wird.
sinnvoll dagegen wäre, kraftfahrer zu einem lehrgang zu schicken, dass sie sparsam fahren lernen ...
Sanktion wäre recht einfach.
Den restlichen Spritt zahlt MA selbst.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@ lifeguard
... mit welchem recht?
Mit dem Recht der Vertragsfreiheit.
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
@ikarus02
Es wurde ja nicht vertraglich vereinbart. Der TE sprach von der Möglichkeit, dass der AG das vorschreiben bzw. anweisen kann.
So eine Anweisung erscheint mir schlecht umsetzbar. Vom Grunde her zwar verständlich, aber was ist, wenn das Auto aus technischen Gründen einen Mehrverbrauch plötzlich hat. Da müsste man ja pausenlos in die Werkstatt zwecks Beweisen!
-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
Kommt auch auf die Route an,
wer zB 25km innertätdisch mit xx Ampeln hat,
stop&go ohne Ende ...
Eine sogenannte 'Grüne Welle' gibts ZB hier schonmal nicht, die Ampelschaltungen sind hier furchtbar gelöst.
Sclecht umsetzbar, schliesse ich mich an ... maybe gibts ja in paar Jahren nicht nur den gläsernen Verbraucher, sondern auch das gläserne Auto uswusf. ...
Wobei, diese Automatic's sollen ja optimal fahren ..., oder?
lg taxus
... wir reden hier über recht. genauer über die frage, ob so etwas per anweisung verbindlich angeordnet werden kann. die antwort heißt immer noch NEIN. u.a., weil der verbrauch nur z.t. in der hand des fahrers liegt.
Selbstverständlich kann ich vertraglich vereinbaren, dass nur ein bestimmter Verbrauch je 100 km erstattet wird.
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
... @ikarus
... aber doch nicht, wenn der wagen samt recht auf privatnutzung schon längst genutzt wird. dann handelt es sich doch um eine einseitige vertragsänderung - unmöglich!
Was man alles im Netz findet! Aber diese Anweisung enthält wenigstens keine Drohung von Geldabzug und ist ja doch ganz sinnvoll.
quote:
Landkreis Am berg-Sulrbach
i 1 - 0400Q.03
- Anlage 7 -
DIENSTANWEISUNG
zur energiesparenden Fahnveise mit den Dienstfahrzeugen
des Landkreises Amberg-Sultbach
Mit der Einführung nachstehender Verhaltensregeln für eine bewusste Fahnveise leistet der
Landkreis Amberg-Sulzbach einen wichtigen Beitrag
- zum Schutz des Klimas und der Umwelt sowie
- zur Entlastung des Kreishaushaltes.
Bei der Nutzung der Dienstfahrzeuge des Landkreises sind neben den einschlägigen geltenden
Bestimmungen (Verkehrsrecht etc.) folgende Regelungen bzw. Hinweise zu beachten:
Erledigen Sie alle notwendigen Handgriffe vor dem Starten des Motors (Sicherheitsgurt anlegen,
Spiegel einstellen etc.).
Starten Sie den Motor ohne Gas zu geben und lassen Sie ihn auch irn Winter nicht warmlaufen.
Beschleunigen Sie beim Anfahren zügig und schalten Sie bei möglichst niedriger Drehzahl
(ca. 2000 UIMin.) in den nächst höheren Gang.
Fahren Sie immer im höchstmöglichen Gang (niedertourig aber nicht untertourig). Dies gilt
auch bergauf.
Achten Sie auf eine möglichst konstante Durchschnittsgeschwindigkeit. Vermeiden Sie
Hochgeschwindigkeitsfahrten und unnötige Geschwindigkeitsänderungen (kein ständiges
Beschleunigen und Abbremsen). Sie erreichen dadurch eine beachtliche Kraftstoffersparnis.
Nutzen Sie den Schwung und die aufgebaute Energie aus,
Fahren Sie vorausschauend (genügend Abstand halten, vorausschauendes Beobachten der
Verkehrslage). Dadurch schaffen Sie sich auch einen Entscheidungsspielraum.
Schalten Sie den Motor bereits bei kurzen Stopps ab (nicht an jeder Ampel, aber z. 0. an
Bausteilenampeln, im Stau, an Bahnübergängen).
Achten Sie auf den richtigen Reifendruck (dadurch vermindert sich der Rollwiderstand).
Halten Sie die Fenster möglichst geschlossen (dadurch verringert sich der Luftwiderstand).
Vermeiden Sie Ballast irn Auto (keine unnötigen Lasten mitnehmen).
Schalten Sie die Klimaanlage und die Heckscheibenbeheirung nur ein, wenn notwendig.
Vermeiden Sie Kurzstrecken.
Bilden Sie Fahrgemeinschaften (z. B. bei Orlsteminen, an denen mehrere Bedienstete teilnehmen).
Warnung und Bitte:
Es wird eindringlich darum gebeten, beim Thema Spritsparen keine .Experimenteu zu machen.
Ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer geht vor. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allem Bemühen, energiesparend und umweltschonend
zu fahren, Sicherheitsaspekte und die verkehrsrechtliche wie technische Sorgfalt nicht au-
Oer Acht gelassen werden ddrfen und dass es zu Ihrer eigenen Verantwortungssphäre gehört,
die Situationen und Gefahren für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer einzuschätzen.
Ambefl.06.2007
Land reis Amberg-Su tzbach
Landrat 1
http://www.kreis-as.de/media/custom/331_887_1.PDF?loadDocument&ObjSvrID=331&ObjID=887&ObjLa=1&Ext=PDF
-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
Dann hätte der Chef mal gleich ein Auto mit niedrigeren Verbrauch kaufen sollen!
Vielen Dank für die rege Anteilnahme.
Auch mit einem Auto mit "geringen" Verbrauch kann man über dem Schnitt liegen....
Also denke ich mal eine Anweisung kann nur in Richtung "bitte" gehen und nicht mit Sanktionen geahndet werden.
Gruß
Michael
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten