Anweisung Videocall

11. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)
Anweisung Videocall

Gibt es mittlerweile rechtskräftige Entscheidung zu solchen Konstellationen:

Corona = Homeoffice lt Infektionsschutzgesetz (derzeit andauernd bis Mitte März 2022 - so auch die Empfehlung von Betriebsarzt mit Attest und Berufsgenossenschaft )
Reine Bürojobs.
Arbeitgeber = neuer Chef
Es gibt keinen Betriebsrat.
Arbeitnehmer = nutzen ausschließlich private Technik (keine Bereitstellung von AG für Homeoffice)
neuer Chef verlangt Durchführung von Einzel-Personalgesprächen per Videocall
Arbeitnehmer bietet alternativ Telefongespräch oder Treffen am Arbeitsplatz an
Parallel erfolgt durch den neuen Chef Zuweisung neuer Arbeitsplatz (konkreter Fall 9. Arbeitsplatzwechsel "wir brauchen das bisherige Büro für einen anderen Kollegen" - so waren auch stets die vorangegangenen Begründungen).

Fragen zum Weisungsrecht:
(1) Hat der neue Chef Anspruch auf Videocall ("Besprechung der künftigen Arbeitsaufgaben")?
(2) Ab wann kann man stete Wegnahme eines Büros/Schreibtisches als Schikane werten und sich bzw die Gestaltung des neu zugewiesenen verweigern? Wie gesagt, es gibt keinen Betriebsrat ... Öffentlicher Dienst. Mitarbeiter steht kurz (2 Jahre) vor Erreichen der regulären Altersrente.

Danke.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
(1) Hat der neue Chef Anspruch auf Videocall ("Besprechung der künftigen Arbeitsaufgaben")?

Klar.

Zitat:
(2) Ab wann kann man stete Wegnahme eines Büros/Schreibtisches als Schikane werten und sich bzw die Gestaltung des neu zugewiesenen verweigern? Wie gesagt, es gibt keinen Betriebsrat ... Öffentlicher Dienst. Mitarbeiter steht kurz (2 Jahre) vor Erreichen der regulären Altersrente.

Wenn das vernünftig begründbar ist z. B. i.S.v. Umaufteilung wegen zu wenig Platz oder Neustrukturierung ist das wohl keine Schikane.

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#2
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

Umaufteilung wegen Platz (zum 9.Mal derselbe AN und sonst niemand?).
Schade, dasses wohl doch noch keine rechtsverbindlichen Urteile gibt.

Betreff Zwang zu Videocall - existiert kein Recht auf das eigene Bild mehr seit Corona?
AG darf anweisen, dass die AN ihre privat gekaufte Technik für Videos zur Verfügung stellen zwecks Personalgespräche?
Krass.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
dass die AN ihre privat gekaufte Technik für Videos zur Verfügung stellen

Nein, du bist nicht verpflichtet, Privateigentum für dienstliche Zwecke zu benutzen. Zumal hier deutlich die Alternative via Telefon möglich ist und VideoCall keinerlei Plus bringt für das Ziel, 'künftige Aufgaben' zu besprechen.

Allerdings wirst du schon mitwirken müssen, wenn es darum geht, neue Aufgaben zu klären. Und mir will scheinen, dass du schon jeden Strohhalm als Rettungsanker nutzen willst, um dich dem Zugriff durch einen Chef zu entziehen. Denn auch dein Telefon wird 'privat' sein. Und die Sache mit dem 'Recht am eigenen Bild' - völliger Fehlgriff, insoweit auch ein VideoCall nicht öffentlich ist.

Im Übrigen staune ich ein wenig: ÖD und kein BR - eher seltsam.

Nachtrag: Wenn du tatsächlich und immer wieder der einzige MA bist, dem man immer wieder das Büro streitig macht, könnte wohl tatsächlich vor Gericht geklärt werden, dass/ob es Schikane ist. Frage bloß, ob es dir in der Sache hilft. Zwischen den Zeilen lese ich, dass du deine letzten beiden Jahre eigentlich noch dort bleiben magst. Es könnte der Punkt kommen abzuwägen, was gut bzw. besser für dich ist: standhalten und bleiben - oder fliehen und sich Stress ersparen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
nutzen ausschließlich private Technik (keine Bereitstellung von AG für Homeoffice)

Das ist dann schlicht rechtswidrig.
Was sagt denn der Datenschutzbeauftragte dazu?



Zitat (von Brit2):
(1) Hat der neue Chef Anspruch auf Videocall ("Besprechung der künftigen Arbeitsaufgaben")?

Wenn er die entsprechenden Voraussetzungen dafür schafft, dann ja.



Zitat (von Brit2):
(2) Ab wann kann man stete Wegnahme eines Büros/Schreibtisches als Schikane werten und sich bzw die Gestaltung des neu zugewiesenen verweigern?

Hier könnte der Platz auch komplett weggenommen werden, der Mitarbeiter benötigt ihn ja ganz offensichtlich nicht mehr. Und auf Kosten des Steuerzahler "Geisterbüros" zu betreiben dürfte nicht durchsetzbar sein.



Zitat (von blaubär+):
Im Übrigen staune ich ein wenig: ÖD und kein BR - eher seltsam.

Nö.
Im ÖD gibt es mangels Rechtgrundlage keinen Betriebsrat, insofern nicht seltsam sondern die Regel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich kann ja nicht wissen, wer hier mit liest ... Erstmal danke für die Bestätigung zu meiner Meinung betreff der privaten Technik.
(das wurde aber nochnie seitens AN verweigert)

Zum Hintergrund bzw Auslöser der aktuellen Verweigerung, die in solcher Form seitens AN bisher nie geschah.

AN wurde über Jahre aus der Personalverwaltung (Frauen unter sich!) schikaniert. Alle seine Versuche zu kündigen, wurden aktiv geblockt. Wörtlich "bei uns kündigt man nicht sondern wir entscheiden, ab wann wir jemanden nicht mehr brauchen". Bis der AN irgendwann tatsächlich nichtmehr kündigen konnte ohne sich selbst dauerhaft finanziell sehr zu schaden.
Die Dienst-Homepage war jahrelang (als einzige von allen) per Dienstwanweisung geblockt bzw Zugriff mit eigenmächtigen negativen Veränderungen der Daten und selbst des übergebenen Fotos folgten. Begründung wörtlich "zu gut, zu schön".
In 2017 entschied sich der AN, seine eigene Homepage zu löschen und widersprach ab dem Zeitpunkt auch der weiteren Nutzung seines Bildes durch den AG. Das wurde stillschweigend akzeptiert und der Name selbst sogar aus sämtlichen Jahrbüchern entfernt ("vergessen").. Parallel erfolgte die Zuweisung von nur noch wenigen Tätigkeiten und diese weit unter dem Bildungsabschluss. Der direkte Vorgesetzte wurde aus dem Job gemobbt und erneut fiel der AN negativ auf durch Verweigerung der Beteiligung daran. Er war ohnehin vermutlich trotz Promotion leider lediglich nur Lückenbüßer.

Update zur aktuellen Situation, auf die sich der AN aktuell bezieht (Ziel ist das aktve Hinausdrängen zwecks Einsparung künftiger Betriebsrentenansprüch in naher Zukunft).:
Anweisung durch den AG im Herbst 2020 "der AN hat binnen einer Woche sein Büro komplett leer zu räumen denn das Zimmer wird einem anderen Mitarbeiter wegen Corona/Einzelplatz-Büro zur Verfügung gestellt". Solche spontane Wegnahme des Arbeitsplatzes erfolgte zum 9.Mal und mehrfach mit der Begründung "brauchen diesen Platz für einen anderen Kollegen dringender, haben Platzprobleme".
AN gehört Risikogruppe an und hatte Attest vom Betriebsarzt vorzulegen. Dieser EMPFAHL die Zuweisung von Homeoffice. Stllschweigende Akzeptanz durch den AG. Ende 2020 Mitteilung der Personalleitung "wir genehmigen prinzipiell nur insgesamt 3 Monate Verbleib im Homeoffice, diese endet somit hiermit". Dennoch keine Zuweisung eines neuen internen Schreibtisches/Arbeitsplatzes.
Es wurde zu keiner Zeit eine schriftliche Vereinbarung zu Homeoffice bzw welche seitens AN dort (daheim) zu erledigende Tätigkeiten besprochen und unterschrieben. Der AN meldete sich lediglich täglich per Email beim AG und erklärte mehrmals seine Arbeitsbereitschaft und bat um Zusendung von Arbeitsaufträgen. Keine Reaktion. Anfragen blieben stets unbeantwortet.
Ob es eine in solchem Fall für jeden einzelnen Mitarbeiter geltende weitreichende Betriebsvereinbarung gibt, die hier konkrete Verhaltens/Direktionsweisen vorschreibt bzw bestätigt, ist nicht bekannt. Wie gesagt es gibt keinen Betriebsrat.

Und jetzt kam die Anweisung zur Bereitstellung des AN inklusiver seiner privaten Technik per Videocall zwecks Einzel-Personalgespräch.
Zeitgleich wurde von der Direktion an everyone mitgeteilt, dass dem AN "für irgendwann in der Zukunft" ein anderer Schreibtisch in einem Büro mit 3 anderen Kollegen verfügbar gemacht wird ---- während aber parallel immer nur EIN Mitarbeiter pro Büro anwesend sein darf und lustigerweise jeder Mitarbeiter mindestens 3 Tage pro Woche anwesend sein müssen. Keine Ahnung, wie sich 3 Leute mit jewels Vollzeitjobs hier die Woche einteilen sollen. Es gibt keinen Schichtbetrieb.
Wie zuvor gesagt, besagter AN aus Risikogruppe hatte zuvor einen Platz im Einzelbüro. Der Arbeitsschutz wäre erfüllt gewesen.
Kameraüberwachung existiert seit mehr als 10 Jahren.
Insofern auch der direkte Vorgesetzte persönlich tageweise zumindest an seinem Arbeitsplatz anwesend zu sei hat - warum bitte also soll in dieser Zeit kein persönliches Personalgespräch vor Ort machbar sein und warum auch kein Telefongespräch?
Natürlich blieb auch diese Rückfrage des AN wieder unbeantwortet. Öffentlicher Dienst eben. Noch 2 Jahre biszur regulären Altersrente. Wer früher und per seitens AG gewünschtem Aufhebungsvertrag geht, verliert unwissent den größten Teil seiner VBL-Ansprüche.

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#6
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Umaufteilung wegen Platz (zum 9.Mal derselbe AN und sonst niemand?).
Schade, dasses wohl doch noch keine rechtsverbindlichen Urteile gibt.

Betreff Zwang zu Videocall - existiert kein Recht auf das eigene Bild mehr seit Corona?
AG darf anweisen, dass die AN ihre privat gekaufte Technik für Videos zur Verfügung stellen zwecks Personalgespräche?
Krass.


Sie sind doch eh zu hause, was kümmert sie da das Büro? Und es ja nicht ihr eigenes Büro, sondern das Büro der Gesellschaft.

Der Chef hat doch drei Möglichkeiten für das Gespräch angeboten. Was soll da die Frage nach Zwang? Und wenn es einen Videocall gibt, machen sie es ja freiwiliig.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Alle seine Versuche zu kündigen, wurden aktiv geblockt.

Mit Verlaub: so viel Unwissen! Eine Kündigung ist und bleibt eine einseitige Willenserklärung. Aber Schnee von gestern.
Insgesamt aber offenbar viel Frust über lange Zeit.

Zitat (von Brit2):
Wer früher und per seitens AG gewünschtem Aufhebungsvertrag geht, verliert unwissend den größten Teil seiner VBL-Ansprüche.

... ist das auch geprüft?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Alle seine Versuche zu kündigen, wurden aktiv geblockt. Wörtlich "bei uns kündigt man nicht sondern wir entscheiden, ab wann wir jemanden nicht mehr brauchen".

Das ist ausgemachter Unfug.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die muss der Empfänger nicht genehmigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
zum 9.Mal derselbe AN und sonst niemand?
DAnn könnte man tatsächlich von Schikane ausgehen. Das braucht sich AN nicht gefallen zu lassen.

Zitat (von Brit2):
Betreff Zwang zu Videocall - existiert kein Recht auf das eigene Bild mehr seit Corona?
Es gab noch nie ein Recht am eigenen Bild. Ein weit verbreiteter Irrtum.

Zitat (von Brit2):
das wurde aber nochnie seitens AN verweigert
Das muss nicht extra verweigert werden. Aufgrund der Datenschutzverordnung verbietet sich das von selbst. Dienstliche Dinge auf einem privaten (nicht ausreichend gesicherten?) Rechner zu erledigen/speichern ...... das geht gar nicht.

Zitat (von Brit2):
Wörtlich "bei uns kündigt man nicht sondern wir entscheiden, ab wann wir jemanden nicht mehr brauchen".
Selten so einen Unsinn gelesen!

Zitat (von Brit2):
Dennoch keine Zuweisung eines neuen internen Schreibtisches/Arbeitsplatzes.
Dann setzt man sich in den Pausenraum und trinkt Kaffee oder man macht es so wie du. Alles richtig gemacht!

Zitat (von Brit2):
Und jetzt kam die Anweisung zur Bereitstellung des AN inklusiver seiner privaten Technik per Videocall zwecks Einzel-Personalgespräch.
Diese Anweisung ist schlicht unwirksam. Du solltest dem AG mitteilen, dass du gerne zu ihm kommen wirst wenn er dich sehen möchte oder er kann dir alternativ auch die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen um diese nutzen zu können.

Zitat (von Brit2):
Kameraüberwachung existiert seit mehr als 10 Jahren.
Wie soll man sich das vorstellen?

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#10
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nachtrag: Wenn du tatsächlich und immer wieder der einzige MA bist, dem man immer wieder das Büro streitig macht, könnte wohl tatsächlich vor Gericht geklärt werden, dass/ob es Schikane ist. Frage bloß, ob es dir in der Sache hilft. Zwischen den Zeilen lese ich, dass du deine letzten beiden Jahre eigentlich noch dort bleiben magst. Es könnte der Punkt kommen abzuwägen, was gut bzw. besser für dich ist: standhalten und bleiben - oder fliehen und sich Stress ersparen.


Ich bin natürlich nicht der einzige MA, der das Büro zu wechseln hatte. Der Unterschied aber ist, ob das im Laufe der Berufstätigkeit 3-4x oder stolze 9x angwiesen wurde - zudem mit solcher "Begründung".
Ja, wir hatten tatsächlich mal einen Betriebsrat - für wenige Monate. Seine Hauptaufgabe war lt eigener Aussage "den Mitarbeitern jeweils glaubhaft zu erklären, warum er/sie eine dienstrechtliche Bestrafung bekommen hat und akzeptieren soll". Der stand somit zwischen den Stühlen. Letzte Aktion war, dass der BR zustimmen sollte, das in die Decken sämtlicher Etagen u.a. Kameras eingebaut werden sollen. BR widersetzte sich. Ohne BR darf der AG. Selbst in den Monitoren. Weil man das ja im Notfall braucht zwecks Vereitelung von Straftaten oder rechtzeitige Rettung plötzich umkippender Menschen (so die Begründung!).
Wo kein Kläger, dort kein Richter.

Niemand zieht gegen dieses Unternehmen vor Gericht. Und wer so dämlich ist, den vorgelegten Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, darf sich später auf ca €50,00 Betriebsrente freuen. Wer biss zum Schluss duchhält - wird mit monatlich ca €500,00 Betriebsrente bestraft. Das steht nichtmal im Kleingedruckten sondern erlebten selbst Betroffene. Pest oder Cholera.
Wir wollen doch alle möglichst lange (gesund) überleben - ganz egoistisch ...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Der Chef hat doch drei Möglichkeiten für das Gespräch angeboten. Was soll da die Frage nach Zwang? Und wenn es einen Videocall gibt, machen sie es ja freiwiliig.

??? Welche 3 Möglichkeiten? Es wird auf ausschließlich per Video bestanden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Umaufteilung wegen Platz (zum 9.Mal derselbe AN und sonst niemand?)
Zitat (von Brit2):
Ich bin natürlich nicht der einzige MA, der das Büro zu wechseln hatte.


Jetzt solltest du dich aber mal entscheiden was richtig ist.

Bezüglich der Betriebsrente gibt es doch sicherlich irgendetwas schriftlich. Was steht denn dazu in der entsprechenden Vereinbarung?

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#13
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

Welche Entscheidung? Ich bekam 9x den Arbeitsplatz weggenommen mit der Begründung "brauchen wir ab jetzt für einen anderen Mitarbeiter". Selbstverständlich zogen in den Jahren einige ganze andere Abteilungen auch mal um, aber niemand davon hatte mehr als 2-3x umzuziehen und hier ging es stets um ganze Gruppen. Bei den 9x habe ich rausgelassen die Zuweisung Schreibtisch auf dem Flur vorm Männer-Klo und im Keller (ohne Fenster Telefon und PC) bzw in der ehemaligen Abstellkammer. Ein Büro habe erst ich draus gemacht und nachdem. Das erledigt war muss ich wieder weg "aus Platzgründen". Update vorgestern: der künftig zugewiesene Platz ist auch nur Alibi weil eigentlich mit Technik vollgestellt dh es würde längst entschieden, dass ich separiert in einem Glaskasten oder alternativ in einer Hörsaalecke arbeiten soll. Ansonsten konstante Kameraueberwachung Pflicht und angekündigte Überprüfung der geistigen Gesundheit bei Verweigerung. Absolute Motivation.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
... und angekündigte Überprüfung der geistigen Gesundheit bei Verweigerung. Absolute Motivation.

Und wieder so eine Schote. Der AG ein Ungeheuer.
Mir scheint, dass du inzwischen derart sauer bist, dass das schon auf die Wahrnehmung durchschlägt und alles für bare Münze genommen wird, was so kursiert: Lauter 'rote Tücher', überall.

Mir scheint, du solltest dir einen geeigneten Punkt raussuchen und endlich klagen. Diese Zuweisung eines Arbeitsplatzes könnte geeignet sein. Mit Lamentieren kommst du nicht weiter.

-- Editiert von blaubär+ am 14.01.2022 12:46

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich schiebe gern dazu ein Update nach - aber beende damit hier.
(1) mir wurde mitgeteilt, dass mir in Büro xxx ein neuer Arbeitsplatzzugewiesen worden ist. Obwohl in diesem Büro bereits 3 Leute sitzen und konstant 2 davon sich täglich extern (auf dem Flur oder in grad nicht belegten Sitzungssäälen) temporäre Plätze suchen müssen, weil in dem Raum Computer zerlegt werden und eben KEIN Platz verfügbar ist.
(2) per sofort darf ich im Homeoffice keine private Technik mehr nutzen sonder bekomme demnächst welche gespellt. Plus Anweisung - ich darf meinen Router nicht mehr nutzen und der dienstliche hat ganztags Fernzugriff zu haben d.h. auch nachts und bei Abwesenheit ---- und prompt lehne ich dass ab. Nächster Grabenkampf.
Ich will einen Schreibtisch im Büro. Unter solcher Konstellation verweigere ich Homeoffice. Bin weder AG-Steuersparmodell noch auch noch daheim begafftes Objekt bzw Ausspionieren "Abwesenheit und sind dort noch andere Mitbewohner und worüber unterhalten sie sich". Um das abzulehnen brauch ich auch keinen Betriebsrat. Aber --- lächelnd statt schimpfend!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Ich will einen Schreibtisch im Büro.

Der steht ja nun bereit.



Zitat (von Brit2):
Bin weder AG-Steuersparmodell

Da gibt es kein Steuersparmodell ...



Zitat (von Brit2):
noch auch noch daheim begafftes Objekt bzw Ausspionieren "Abwesenheit und sind dort noch andere Mitbewohner und worüber unterhalten sie sich".

Dafür sind dann die Juristen nicht mehr zuständig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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