Anweisung vom Geschäftsführer

22. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 71x hilfreich)
Anweisung vom Geschäftsführer

Hallo,

ich bin derzeit in einer brikären Lage:

Unser Geschäftsführer ist letzte Woch auf mich zugegangen und hat mich gebeten, eine Stellenbeschreibung zu erstellen. Hintergrund: in 2 Jahren geht mein direkter Vorgesetzter in Rente und unser Geschäftsführer möchte von allen Betroffenen eine Stellenbeschreibung haben. Da ich jetzt zum 30.09.2011 ausscheide, hat er mich gebeten, diese Stellenbeschreibung zu erstellen.

Ich habe vormell meinen direkten Vorgesetzten (und stellvertretenden Geschäftsführer) über diese Anweisung informiert. Seine Auskunft (sinngemäß): "Schicken Sie es mir vorab, nicht dass Sie noch lügen.". Über diese Aussage habe ich den Geschäftsführer informiert. Der Geschäftsführer hat gemeint, ich solle die Stellenbeschreibung an ihn und an meinen Vorgesetzten gleichzeitig senden.

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3800x hilfreich)


Den Anweisungen des ranghöheren folgen, also denen des GF.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20084 Beiträge, 7275x hilfreich)

das ist wirklich eine schwierige situation: der geschäftsführer gibt dir den auftrag und offenbar übergeht der dabei den direkten vorgesetzten. der direkte chef will deinen entwurf vorab lesen, hält dich aber für einen potentiellen lügner. ganz fein, da kommt freude auf.
ich würde wohl den chef wissen lassen, dass mich diese unterstellung kränkt und mich ansonsten an die anweisung des geschäftsführers halten.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3800x hilfreich)


Wenn er in knapp 2 Wochen ausscheidet, dann sollte er sich mit dem gut halten, der verantwortlich für sein Arbeitszeugnis ist - falls noch nicht geschrieben!

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#4
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 71x hilfreich)

Mein direkter Vorgesetzte weigert sich zumdem das Arbeitszeugnis überhaupt auszustellen und wenn überhaupt, dann negativ - egal was ich mache. Bin derzeit noch im öffentlichen Dienst tätig.

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-- Editiert Alex_fhwhv am 22.09.2011 18:02

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#6
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 167x hilfreich)

Hallo,

der GF ist der Ranghöhere und dessen Anweisungen sind zu befolgen.

Wobei ich mich frage, in welchem öffentlichen Dienst denn Geschäftsführer aktiv tätig sind? lol

Auf ein korrektes Zeugnis hat man einen rechtlichen Anspruch, fehlt dieses oder ist formal nicht zufrieden stellend, kann man dagegen klagen.

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"Liebe Grüße"

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