Anzeige im öffentlichen Dienst

28. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
lapassion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige im öffentlichen Dienst

Hallo,

kurz ein paar abgewandelte Informationen zu meiner folgenden Frage:

- in der Ausbildung
- an einer öffentlichen Behörde ( wie Uni Bspielsweise)
- volljährig

Mich würde interessieren, ob der Arbeitgeber/ Land(öffentlicher Dienst) davon erfährt sobald man eine Strafanzeige erhält? Die Anzeige könnte in die Richtung von Landfriedensbruch, Körperverletzung, Beamtenbeleidung, Widerstand gegen die Staatsgewalt gehen. Ich hoffe damit nicht Antworten abzuschrecken.

Es geht darum, ich bin vor einiger Zeit in ne Art "Ausschreitung" mit unfreiwillig reingeraten(!!) und habe mich nur gewehrt (Schutz), weil es so ausgeartet war.


Für Antworten wäre ich dankbar.

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Anzeige heißt ja noch nicht Verurteilung. Im Normalfall wirst du ja bei einer Anzeige erst einmal aufgefordert, Stellung zu nehmen (also Unschuld beteuern und evtl. Reue zeigen) - erst dann wird entschieden, ob es zu einer weiteren Verfolgung kommt.
Wenn es zu einer Verurteilung kommt, kann es sein, dass dein Arbeitgeber informiert wird (gerade wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest) oder es in deinem Führungszeugnis landet.
Gegen wen hast du dich denn gewehrt - Polizei?
Wenn es zu einer Anzeige kommt, solltest du auf jeden Fall einen guten Anwalt nehmen.
Vielleicht gibt es ja auch nur einen Strafbefehl.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lapassion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also als Beispiel:

Man war mit Freunden bei einem Auswärtsspiel seiner Mannschaft, nach dem Spiel ist man halt mit 100-200 Leuten in ein Polizeikessel geraten, und dann begannen "Ausschreitungen" wobei die Polizei sehr brutal einschreitete sodass viele Unbeteiligte die mit im Kessel standen tätlich angegrifen worden, dabei gabs auch viele Verletzte...durch diese Erscheinungen stiegen die Aggressionen, sodass man sich versuchte zu wehren bzw. aus dem Kessel zu entfliehen.

So in der Art halt...
---

Zum Führungszeugnis - ich musste bei Antritt der Ausbildung keines abgeben oder hat der Arbeitgeber die Möglichkeit es auch so einfach zu überprüfen?!

Mir geht es nur darum ob der Arbeitgeber/Land darüber informiert wird? Weil von einer Anhörung bzw. Gerichtstermin bekommt der Arbeitgeber ja normal nix mit, wenn man sich halbwegs geschickt anstellt...oder?

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