Hi, meine letzte Zeitarbeitsfirma bei der ich gearbeitet habe schildet mir noch drei Monatsgehälter. Die Firma selber weigert sich den ausstehenden Lohn zu bezahlen da sie zahlungsunfähig ist, hat gleichzeitig aber die Firma aufgelöst ohne Insolvenz zu beantragen, wodurch ich jetzt wiederum keinen Anspruch auf Insolvenzgeld habe. Ich werde jetzt als erstes versuchen den ausstehenden Lohn einzuklagen (was leider praktisch aussichtslos ist) und überlege ob ich gleichzeitig noch Strafanzeige erstellen soll. Macht das überhaupt Sin?
Anzeigen wegen Insolvenzverschleppung?
3. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juli 2019 | 12:48
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeigen wegen Insolvenzverschleppung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Juli 2019 | 15:14
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6500x hilfreich)
3 Monatsgehälter. WOW!
Und hat die Fa. kein Geld oder sagst jemand, sie habe keines?
Jedenfalls verhilft dir eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung kein bisschen zu deinem Geld.
Du solltest dich villeicht eher mit deinem Leistungsverweigerungsrecht befassen., nebst Klage. Leistungsverweigerung ist womöglich dein letztes AN-Recht. Aber bloß nicht einfach der Arbeit fern bleiben!
Und jetzt?
Schon
268.328
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten