Hallo zusammen,
bei mir hat sich folgendes abgespielt.
Ich war in der zeit vom 01.10.2006 bis zum 30.03.2007 in Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger welche am 18.03.2007 zum 30.03.2007 innerhalb der Probezeit (6 Monate) durch den Arbeitgeber gekündigt wurde. Der 18.03.2007 war der letztmögliche Tag an dem man mich innerhalb der Probezeit Kündigen konnte, da ich schon Anspruch auf Urlaub erarbeitet hatte (Aussage der Mitarbeitervertreterin).
Im Kündigungsgespräch würde habe ich ein Arbeitszeugnis eingefordert was mir allerdings verweigert wurde, was ich so hingenommen habe da das Thema Pflege für mich zu diesem Zeitpunkt gegessen war.
So nun zum eigentlichen Thema, da ich gerne eine erneute Ausbildung im Pflegerischen bereich antreten möchte, würde mir ein Arbeitszeugnis was bescheinigt das ich in diesem bereich schon einmal Gearbeitet habe, sehr entgegen kommen. Ich habe also Heute mit dem Stellvertretendem Schuldirektor der Krankenpflegeschule in der ich war telefoniert und ihn um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gebeten. Er versuchte mir zu erklären das ich sie (die Schule) keine Arbeitszeugnisse an Schuler ausstellen. Zudem erwähnte er das selbst wenn er mit ein Zeugnis ausstellen würde darin stände das sie mich innerhalb der Probezeit gekündigt haben und ich mir damit quasi selber das Genick brechen würde. Er könne mir aber eine Bescheinigung ausstellen (keine Ahnung wie er das meint) in der Stehen würde wie lange ich dort Beschäftigt war und welche Tätigkeiten ich ausgeübt habe.
a) Kann er mir Wirklich ein Arbeitszeugnis verweigern (ich habe 17 Wochen auf der Geriatrie gearbeitet)
b) Darf er (in das Zeugnis) ohne meine Zustimmung schreiben das ich die Probezeit nicht bestanden habe / oder kann man das so drehen das wir uns geeinigt haben oder gar wegfällt?
c) Kann ich darauf bestehen das in dem Zeugnis steht was ich genau gemacht habe (Grundpflege, Verbandswechsel, Alltagshilfe, …) oder darf er einfach nur schrieben Einsatz auf der Geriatrie?
Vielen dank für eure Hilfe!
Arbeiszeugnis wird verweigert (Ausbildung)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hierzu sagt das Berufsausbildungsgesetz folgendes:
§ 16 Zeugnis
(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.
-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Ich würde die Aussagen des ehemaligen Chefs so interpretieren, dass er dir eine Tätigkeitsbescheinigung ausstellen würde (xy war vom ... bis .. als .... beschäftigt.... und dann vielleicht die Sachen und wie du sie ausgeführt hast.), anstelle ein Zeugnis über deine abgebrochene Ausbildung. Vielleicht meint er es wirklich ernsthaft gut mit dir?
Natürlich hätte der Arbeitgeber das Recht, im Zeugnis am Ende zu erwähnen "das Ausbildungsverhältnis endet zum Ende der Probezeit".
Egal wie, ein findiger "neuer" Chef kann die Endklauseln schon entsprechend interpretieren. Kommt also auf dich an, im Lebenslauf oder im Bewerbungsschreiben eine sinnvolle Begründung zu finden, warum es geendet hat.
Du könntest natürlich auch einen Text vorformulieren und darum bitten, es so zu übernehmen. Habe ich häufig in meiner beruflichen Laufbahn gemacht. Chefs sind meistens froh, wenn sie sich nicht selber den Kopf zerbrechen müssen.
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Wo ist denn bitteschön der genaue unterschied zwischen einer Tätigkeitsbescheinigung und einem Arbeitszeugnis?
Es existiert ein qualifiziertes Zeugnis und ein einfaches (Tätigkeitsbeschreibung)
hier ist ein Link der einige Frage dazu erläutert
www.arbeitszeugnis.de/faq.php
der Link erläutert auch, dass WastedTime 3 Jahre nach Ausscheidung aus dem Unternehmen ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat. Daher würde ich dir raten das Unternehmen mit Briefen und Telefonaten zu "penetrieren", aber immer mit vorsicht, soll ja schließlich nicht in Belästigung ausarten. Am besten sich in den Briefen auf deine Rechte mittels Paragrafen beruhen.
Du berufst dich auf §16 Berufsbidlungsgesetz. schau mal rein in § 16 Absatz 2, da steht drin was alles ins Zeugnis rein muss und was nicht z.B. Verhalten und Leistung darf nur auf Verlangen des Azubis in das Zeugnis rein.
Im Zeugnis wird auf alle Fälle stehen, dass du nur 6 Monate dort gearbeitet hast. Als Personaler kann ich dir sagen, dass dadurch erkennbar wird, dass du die Ausbidlung abgebrochen oder "rausgeschmissen wurdest.
Ein schöner Standartspruch dafür sollte auf jeden Fall ins Zeugnis "Herr ... hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen." Dann kansste im Vorstellungsgespräch immer noch alles Gerade biegen - aber am besten einfach bei der Wahrheit bleiben.
zu c) Du hast ein anrecht darauf, dass dein ehemaliger arbeitgeber auch die Tätigkeit, welche du in diesem Zeitraum übernommen hast, ins Zeugnis schreibt. Das Problem in meinen Augen liegt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass du wirklich in den sechs Monaten (insbesondere im Anfang deiner Ausbildung) genügend gemacht hast, dass dies erwähungwert wäre.
Ausserdem kannste mal zum Amsgericht gehen, dort fragst du nach Gerichtskostenbeihilfe. Erhält man wenn man z.B. Harzt 4 Empfänger ist oder halt einfach nicht genug geld hat. damit gehste zum anwalt und bekommst eine Beratung für 10€. Informier dich da aber bitte selbst, ich habs vor 2 jahren erhatlen als ich nicht bei meinen eltern gewohnt habe, studierte und weniger als 4000 € einkommen in dem Jahr hatte.
Viel erfolg.
Vielen dank für die antworten
Mein Problem ist einfach das ich die Probezeit laut Schulleitung dadurch nicht bestanden habe das sich angeblich Patienten über mich beschwert hätten und die 2 Klausuren die wir geschrieben haben schlecht ausgefallen sein.
Zum Thema Patienten beschwerden muss ich folgendes sagen, ich war der einzige auf der Station der die Patienten wie Menschen behandelt hat, das gesamte restliche Pflegepersonal hat die Patienten abgearbeitet wie an einem Fliesband und ist nicht im geringsten auf deren Bedürfnisse und/oder Wünsche eingegangen.
Wie oben geschrieben war ich auch über die Weihnachtstage auf Station beschäftigt (auch wenn ich es nicht durfte habe ich gute 150€+ von den Patienten zugesteckt bekommen, da ich mich so sehr um sie gekümmert habe, die Patienten haben mir ausschließlich gesagt das es für mich sei und nicht für die Stationskasse) in diesem Monat lagen ca. 70€ in der Stationskasse. Was aus meiner sicht für mein verhalten gegenüber den Patienten spricht oder irre ich?
Zum Thema schlechte Klausuren kann ich nur sagen das ich zugeben muss das ich eine Klausur gefühlt in den Sand gesetzt habe, aber die andere dafür gefühlt um so besser geschrieben habe, unter anderem war ich zu diesem Thema einer der Klassenbesten.
Warm schriebe ich nur gefühlt? - Bei meiner Kündigung habe ich um Einsicht dieser Klausuren gebeten, was mir verweigert wurde und heute seien sie nicht mehr auffindbar/vernichtet.
Mir wurde von meinen alten Klassenkammeraden die jetzt fast fertig mit der Ausbildung sind, gesagt das die Krankenpflegeschule jährlich zu viele Leute einstellt und dann nach Nasenpolitik aussortiert.
Mein Problem ist einfach das ich mich einfach der Menschlichen Pflege/Hilfe hingezogen fühle, das macht mir Spass und ich weiß das ich am ende eines Arbeitstages etwas gutes vollbracht habe. Nur wie soll ich meinen oben beschriebenen Rauswurf einem neuen Arbeitgeber verkaufen? ohne Ausbildung werde ich in der Pflege keinen Fuß fassen können
*nachtrag*
habe Heute eine Bescheinigung von meinem stellvertretendem Schulleiter eine Bescheinigung ausgehändigt bekommen.
quote:
Bescheinigung
Herr xy, geb am xy war in der Zeit vom xy bis xy Schüler an unserer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule.
Während der Ausbildung nahm Herr xy an folgenden Veranstaltungen teil:
Blockunterricht: xy-xy (x Wochen)
Praxiseinsatz: xy-xy (x Wochen > Geriatrie)
Ort, Datum
Unterschrift
Bei der Übergabe habe ich erwähnt das mir ja eigentlich ein richtiges Zeugnis zustehen würde auch wenn die Ausbildung durch den AG beendet wurde. Aus dem Büro der Schulleitung wurde dann geschrieen das es nicht stimmen würde da die Krankenpflegeschule nicht unter das Berufsausbildungsgesetz fallen würde sondern unter das Krankenpflegegesetz
Jetzt bin ich also total überfragt und bräuchte eure Hilfe
...
-- Editiert am 05.06.2009 17:30
Was die Schule sagt, stimmt = kein Anspruch auf eine Arbeitszeugnis.
Ein Anspruch auf ein Arbeits- oder Ausbildungszeugnis wäre nach so langer Zeit eh nicht mehr durchsetzbar. Der wäre zwar nicht verjährt, aber verwirkt .
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'Bei der Übergabe habe ich erwähnt das mir ja eigentlich ein richtiges Zeugnis zustehen würde auch wenn die Ausbildung durch den AG beendet wurde.'
Ääähm ... das entbehrt irgendeiner gesetzlichen Grundlage.
-- Editiert am 05.06.2009 17:33
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage ueber Lebensversicherungsvertrag, der nach 6 Monaten Beitragzahlung von meiner Seite beendet wurde und die Firma verweigert sich mir die gwesamte Zahlungen zurueck zu zahlen. Wo kann ich die genaue Frage stellen?
Gruss
S.
[color=red]@Sciencesearch Ohne zu wissen worum es genau geht, kann dir keiner sagen, wo deine Anfrage richtig wäre.[/color]
Zumindest sollte man etwas mit ganz anderem Thema nicht in einem bereits laufenden thread fragen, sondern optimalerweise einen neuen thread eröffnen. Erfahrungsgemäß schauen die user nämlich bei einem thread auf den 1. Beitrag und nicht auf irgendwelche Zwischenfragen, die damit nichts zu tun haben.
-- Editiert am 07.06.2009 07:42
Und jetzt?
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