Arbeit, Kind, kein Kindergarten und Urlaub

27. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
lightmans
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit, Kind, kein Kindergarten und Urlaub

Hallo zusammen!

Habe eine Frage bezgl. Urlaub nehmen während dieser Weinachtsfeiertage.

Situation:
Wir haben einen zwei Jährigen Sohn. Meine Frau ist in der Ausbildung und muss diese Woche arbeiten gehen, da sie kein Urlaub bekommen hat.

Ich muss ebenfalls diese Woche arbeiten gehen, obwohl wir keinen Kindergarten haben und keine Familie hier in Deutschland die unser Kind betreuen könnte.

Problem:
Obwohl ich mehrmals seit Juni meinen Arbeitgeber darauf hingewiesen habe, das ich in der Woche zwischen Weihnachten und Sylvestern wegen keiner Kinderbetreung arbeiten kann. Werde ich auf der Arbeit ignoriert und erhalte keinen Urlaub.

Daher werde ich diese Woche nicht auf der Arbeit erscheinen und frage euch ob es für diese Situation irgend ein Gesetzt auf das ich mich berufen kann? Oder irgendeine hilfe?

Morgen wird es auf jedenfall Terror bei mir auf der Arbeit geben. Aber es ist mir wirklich egal, da andere Kollegen die Familie haben und in der selben Abt. sind seit Jahren immer zu Weihnachten Urlaub erhalten. Nur weil ich drei Monate anfang des Jahres den Job unterbrechen musste und praktisch "neu angefangen habe" muss ich über die Festtage arbeiten.



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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wie habt ihr denn entschieden wessen Arbeitsplatz wichtiger ist. Üblicherweise stellt man einen Urlaubsantrag rechtzeitig. Diese kann nicht einfach abgelehnt werden, schon kaum bei einem Azubi, denn den braucht man im Betrieb nicht wirklich. Daher wäre die "Klage" beim Arbeitsgericht in dem Fall wohl sehr einfach. Auch der andere AG kann nicht ohne Sozialauswahl Urlaub streichen.

Das Fernbleiben von der Arbeit ist ein fristloser Kündigungsgrund. Ich würde an deiner Stelle mit Kind bei der Arbeit erscheinen. Das wäre kein fristloser Kündigungsgrund :-)

Übrigen ist die Versorgung des Kindes kein unlösbares Problem sondern ein finanzielles. Es gibt gegen Geld immer Möglichkeiten.

Um aber jeden Streit zu vermeiden und in der Annahme das du den Stress eh kaum aushältst, würde ich sagen das dein Kreislauf spinnt und du mal zu Arzt solltest. Mit ner Krankmeldung kann man die Woche überbrücken ohne gleich den Job zu verlieren.

Fliegst du raus gibt auch keine ALG, bzw ne Sperre.

Und nicht rumjammern "wegen des Kindes" es gut nur um die Unfähigkeit das vorher rechtlich oder praktisch zu klären.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
lightmans
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für deine Antwort!

Das Thema was wir haben ist das ich in einer Privatinsolvenz stecke und daher kein Geld habe für eine Kinderbetreuung.

Familie haben wir hier ebenfalls nicht da ich aus Spanien komme und meine Frau aus Panama.

Meinen Urlaubsschein habe ich schon in Juni/Juli abgegeben, problem ist gewesen das keiner als Vertretung unterschreiben wollte und alle schon in Januar ihre Urlaubsscheine abgegeben haben.

Meine Frau bekommt keinen Urlaub da sie eine Medizinische Ausbidlung macht als Krankenschwester und man bekommt den Urlaub vorgeschrieben für das ganze Jahr. Ebenfalls den Dienstplan und die Krankenhäuser wo man arbeitet.

Obwohl ich mehrmals dagegen geklagt habe, sieht das mein vorgesetzter nicht ein.

Mit meinem Sohn kann ich ebenfalls nicht zur Arbeit gehen, da ich Frühschicht habe und um 4uhr morgens aufstehen muss und um 6uhr auf der arbeit sein muss. Das möchte ich meinem zwei jährigen Sohn nicht gern antun.

Daher habe ich mich gefragt ob es da irgendein Gesetzt oder Schutz oder Regelung gibt für solche Situationen?

Klar könnte ich zum Arzt gehen etc. aber mein Arbeitgeber ist auch nicht dumm.. :) und ich fühle mich dabei auch nicht wohl. Und vor meinem Arzt ebenfalls nicht.



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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@ligthmans
Obwohl ich mehrmals dagegen geklagt habe, sieht das mein vorgesetzter nicht ein.

Sie hätten nur einmal dagegen klagen müssen. Das Arbeitsgericht hätte den Rest erledigt.

Ansonsten kann ich mustermann2000 nur zustimmen:
"Das Fernbleiben von der Arbeit ist ein fristloser Kündigungsgrund. Ich würde an deiner Stelle mit Kind bei der Arbeit erscheinen. Das wäre kein fristloser Kündigungsgrund :-)"



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" Don`t feed trolls"

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Du willst also absichtlich deinen Job hinschmeissen und suchst nach keiner Lösung sonder nur eine nach einer Rechtfertigung.

Übrigens gibt es auch Hilforganisationen wie das Jugendamt die dir auch ne Notstelle für dein Kind besorgt hätten. Ein Arbeitsgericht hätte dir den Urlaub beschafft.

Da dein Frau in einem Krankenhaus arbeitet, würde ich an Ihrer Stelle das Kind mitnehmen. Obwohl der dem Kind egal ist das du zur Arbeit mit ihm gehen würdest, das schläft in deinen Armen weiter.

Falls das Kind krank ist kann deine Frau auch zuhause bleiben. Also morgens mit Kind zu Arzt und ne Woche krankschreiben lassen

Du wirst kaum Sozialleistungen bekommen wenn du den Job quasi hinschmeisst.

Ich würde krank machen, ne Kreislaufschwäche wegen Stress attestiert dir jeder Arzt für ne Woche. Und dann lasst euch vom Jugendamt helfen - ihr seid wohl überfordert. Dafür gibt in Deutschland Hilfen genug - man muss nur (rechtzeitig) fragen.

Bevor Ihr zu allen zu doof seid, soll deine Frau daheim bleiben. Eine Lehrstelle verliert man nicht so leicht wie nen echten Job. ABER ANRUFEN und Bescheid geben, am besten noch heute.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Warum sollte es ein Gesetz geben, dass dein Privatleben organisatorisch vor dein Arbeitsverhältnis stellt?
Ein Kind zu haben und die Unterbringung/Betreuung zu organisieren ist halt eine Elternaufgabe. Daher hilft nur, ein soziales Netz aufzubauen. Nachbarn, Oma-Hilfsdienst usw.
Du gibst selber zu, dass deine Kollegen ihre Urlaubsplanung für dieses Jahr weit vor dir abgegeben haben, die haben dazu die Zusage erhalten, du halt erst später nicht.
Eine Sozialauswahl gibt es in dem Sinne nur, dass Eltern mit schulpflichtigen!!! Kindern vor anderen Arbeitnehmer bezüglich der Ferienzeiten "Vorrang" gegeben werden soll. Dein Kind ist aber nicht schulpflichtig.

Und damit keiner über mich herzieht, ich habe selber 2 Kinder und weiß, wie man jonglieren musste und auch jetzt noch muss (sie sind mittlerweile 11 + 13). Aber ich habe mich immer rechtzeitig mit allen wenns und abers auseinandergesetzt und es gab immer eine Lösung.

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"sika0304"

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