Arbeit + Studierend größer 48h/Woche

14. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
QWERTZ2013
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit + Studierend größer 48h/Woche

Hallo,

wenn ich neben meinem 40-Std-Job studiere, überschreite ich damit die 48h/Woche-Marke. Wird das Studium denn als Arbeitszeit gerechnet?

Beste Grüße




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41926 Beiträge, 14639x hilfreich)



wirdwerden

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20019 Beiträge, 7261x hilfreich)

Nicht das Arbeitsrecht ist dein Problem, sondern das Studium. Bei Studierenden wird angenommen, dass der Studienzweck dann noch Hauptziel oder -sache ist, wenn die Beschäftigung, der Lohnerwerb unter 20 h bleibt.

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#5
 Von 
QWERTZ2013
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Es ist ein 40-Stunden-Job mit flexiblen Arbeitszeiten. Das Studium ist berufsbegleitender Master mit 2x je Woche 3 Stunden abends und 2x je Semester Freitags bis Sonntags. Zuzüglich selbstständiges Lernen mit X Stunden.

So komme ich auf über 48 Stunden die Woche. Der Arbeitsvertrag entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, heißt, bis zu 48 Stunden nur falls Freizeitausgleich erfolgt.

1. Problem: Mit selbstständigen Lernen werde ich über 48h kommen.
2. Problem: Ausgleich kann nicht erfolgen, da ja Arbeitsleistung reduziert werden müsste um Studienleistung dann auszugleichen.

Lösung wäre: Studium wird nicht als Arbeitszeit angesehen.
Problem wäre: Nebentätigkeit ist jede Tätigkeit, auch ohne Entgelt.

Danke im Voraus!

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#6
 Von 
QWERTZ2013
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Doppelposting

-- Editiert von Moderator am 14.06.2015 21:52

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#7
 Von 
QWERTZ2013
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dreifachposting

-- Editiert von Moderator am 14.06.2015 21:53

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#9
 Von 
QWERTZ2013
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"So komme ich auf über 48 Stunden die Woche. Der Arbeitsvertrag entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, heißt, bis zu 48 Stunden nur falls Freizeitausgleich erfolgt.

1. Problem: Mit selbstständigen Lernen werde ich über 48h kommen."

Der Arbeitgeber kann sich daran stören, dass ich auf über 48h Beschäftigungszeit komme.

"2. Problem: Ausgleich kann nicht erfolgen, da ja Arbeitsleistung reduziert werden müsste um Studienleistung dann auszugleichen."

Der Arbeitgeber kann sich daran stören, dass die Erholungsphasen zu kurz kommen.

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#11
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 360x hilfreich)

Das ist Blödsinn. Die Stunden musst du nicht zählen. Du musst natürlich nach wie vor deine Arbeit ordentlich machen, dass sollte Priorität haben. Aber das Studium machst du in deiner Freizeit. Ansonsten müsstest du ja auch die Stunden zählen, in denen du einkaufst, kochst, Sex hast. Vielleicht treibst du ja sogar Sport und bereitest dich auf einen Wettbewerb vor. Du dürfstest oberhalb der 48 Stunden nach deiner Logik als maximal fernsehen und schlafen, vielleicht essen. Auto fahren ist ja auch eine Tätigkeit.

Anders würde es aussehen, wenn du der Dozent im Studium wärst.

-- Editiert von dummfragerin am 14.06.2015 14:26

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#12
 Von 
QWERTZ2013
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das beantwortet die Frage. Danke!

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