Arbeit Kündigen

26. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)
Arbeit Kündigen

Hallo,

seit fast 6 Monaten Arbeite ich in einem Großen Unternehmen, wurde im Ersatzteilversand als versand arbeiter eingestellt. Nach 5 Monaten wurde ich aber aus arbeitsmagel versetzt und arbeite nun als Stapler fahrer. Vor 3 tagen hab ich mich in einem anderen Großen Unternehmen Beworben und heute bekam ich ein anruf wegen Termin für ein vorstellungstermin. Beim neuen Arbeitgeber könnte ich schon ab den 1. April anfangen zu arbeiten. Da ich aber momentan 2 wochen kündigungsfrist habe mach ich mir momentan gedanken wie ich vorgehen soll.
Werde mein jetzigen Arbeitgeber vorschlagen ein aufhebungsvertrag zu vereinbaren, da ich knieschmerzen habe ich mir das staplerfahren nicht so ganz liegt. Möchte nun wissen ob diese begründung ausreichen würde. Im Notfall könnte ich aber auch nach dem kündigungsfrist beim neuen Arbeitgeber anfangen. Muss ich ausserdem mein jetzigen Arbeitgeber informieren wehr der neue Arbeitgeber ist??

MFG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Warum sagen Sie ihrem alten AG nicht einfach wie es ist?
Vielleicht hat er mehr Verständnis als Sie Glauben.
Nur weil Sie Knieschmerzen haben wird er einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen müssen. Vielleicht braucht dieser ein gewisse Zeit um einen neuen Staplerfahrer zu finden.Sie müssen Ihrem AG nicht mitteilen, wo Sie die Absicht haben in Zukunft zu Arbeiten und Ihr Geld zu verdienen.

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#2
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

danke für ihre antwort.
Die fristgerechte kündigung beträgt 2 wochen. Gelten die 2 wochen in tage? also 14 tage oder? oder in arbeitstage in dem fall 10 tage? ich meine wenn ich am dienstag dem 30 märz kündigen würde, wamm würde in meinem fall der letzte arbeitstag?

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#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 342x hilfreich)

Bei Di, dem 30.03. sind die zwei Wochen mit Ablauf des Mo, 05.04. (= letzter Arbeitstag) vergangen.


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"Lukas 7,23"

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#4
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie meinen Sie das mit vergangen??
Ich bin in der Probezeit mit einer 14 Tätigen kündigungsfrist.
Wenn ich ( glaube ) am 30. märz meine Kündigung zustelle( persönlich abgebe) wäre mein letzter arbeittag doch der 13 April oder??


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PS: ich bin bis zum 1. April noch in der Probezeit.

-- Editiert am 28.03.2010 08:44

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#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 342x hilfreich)

Ich habe mich tatsächlich im Kalender vertan.
Ihr letzter Arbeitstag wäre der 12.04., ein Montag.


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"Lukas 7,23"

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#6
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

hmm, ich dachte der zustellungstag in meinem fall der 30. märz zählt nicht, also der erste tag wäre dann 31 märz 2 tag 1april usw.. Somit wäre doch der letzte tag der 13. April oder??

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#7
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 342x hilfreich)

quote:
Wenn ich am 30. märz meine Kündigung zustelle( persönlich abgebe) wäre mein letzter arbeittag doch der 13 April oder??


Mit dieser Konstellation ist der 12.04. der letzte Arbeitstag.

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"Lukas 7,23"

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