Antwort vom 10.1.2006 | 18:53
Von Status: Gelehrter (11634 Beiträge, 3785x hilfreich)
@Lene40:
quote:
derzeit bezieht er ja erstmal ALG. Ich denke die können höchstens kürzen - aber nicht gänzlich streichen.
Das ist allerdings ein Irrtum. Wenn der Arbeitslose eine zumutbare Tätigkeit nicht annimmt, kann das AA ein Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Für diese Zeit wird dann kein ALG gezahlt.
@Geert:
Ich denke, dass man von Deinem Vater, nebst Ehefrau, allein schon auf Grund des Wohneigentums keinen Umzug verlangen kann.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die Stelle dennoch zumutbar ist, denn
1. Sie entspricht - wenn ich Dich richtig verstanden habe - der Ausbildung und den bisherigen Tätigkeiten Deines Vaters und
2. die Entfernung ist nicht so groß, dass die Pendelei nicht zumutbar wäre. Hier gilt meines Wissens die Zumutzbarkeit noch als gegeben, wenn die Arbeitsstelle innerhalb von maximal 2 Stunden erreichbar ist.
Einzi die Krankheit Deines Vaters könnte möglicherweise ein Grund sein, die Stelle abzulehnen, wenn sie medizinisch nachweisbar ist und eine entsrpechende ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden kann. Wenn dieses der Fall ist, würde ich an Stelle Deines Vaters mit dem zuständigen Sachbearbeiter des AA sprechen und auf dem Wege versuchen, die Zustimmung des AA zu bekommen, die Stelle nicht antreten zu müssen.
Im Übrigen gilt aber auch aus meiner Sicht, dass Dein Vater sich schon gut überlegen sollte, was ihm wichtiger ist: Weiterhin arbeitslos zu sein oder einen adäquaten Job anzunehmen und dafür gewisse familäre Einschränkungen in Kauf zu nehmen.
Gruss,
Axel
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