Arbeit antreten,trotz nicht unterschrieb.Vertag

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
uranus234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeit antreten,trotz nicht unterschrieb.Vertag

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und habe folgendes Problem. Ich habe eine neue Arbeitsstelle (A) gefunden und den Vertrag zugeschickt bekommen. Die Arbeit beginnt nun am Dienstag,den Vertrag habe ich noch unterzeichnet zurückgeschickt,jedoch wurde mir telefonisch der Arbeitsbeginn mitgeteilt. Nun ist das nicht der Beruf,den ich erlernt habe und am Freitag habe ich eine Zusage für einen Job (B) erhalten und dies wäre eineArbeit in meinem alten Beruf. Meine Frage daher: ist bereits ein AV bei Job (A) zustande gekommen, obwohl ich den AV noch nicht unterschrieben zurückgeschickt habe? Viele Grüße

-- Editiert uranus234 am 04.01.2014 15:29

-- Editiert uranus234 am 04.01.2014 15:30

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4 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ein AV kann auch mündlich geschlossen werden.

Es gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda".

Ich gehe davon aus, dass die sog. "essentialia negotii" zwischen AN + AG vereinbart wurden.

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der Vertrag dürfte zustandegekommen sein, insofern / weil beide Seiten ihren Willen dazu bekundet haben. Du solltest Klartext reden gegenüber der Firma, bei der du nicht anfangen willst.

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#3
 Von 
uranus234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,danke erstmal für die Antworten. Ja,werde ich auch wohl tun. Ich bin froh,eine Zusage erhalten zu haben,jedoch würde ich durch das andere Angebot was kurz später folgte wieder in meinen alten Beruf einsteigen können. Wollte halt nur wissen, ob der Vertrag zustande gekommen ist,da ich den Vertrag noch nicht zurückgeschickt habe

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich sehe das ein wenig anders. Na klar können Verträge auch mündlich abgeschlossen werden oder durch konkludentes handeln = arbeitsaufnahme. Die Schilderung lässt aber auch andere Möglichkeiten zu. Vielleicht hat der AG "nur" das Vertragsangebot unterbreitet? Warum sollte dadurch bereits zwangsläufig ein Vertrag zu Stande gekommen sein. Vielleicht ist der AN mit dem Angebot gar nicht einverstanden, weil beispielsweise der Lohn zu niedrig ist oder zu wenig Urlaubstage oder was auch immer?


@hamburger-1910

quote:
Es gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda".

Ich gehe davon aus, dass die sog. "essentialia negotii" zwischen AN + AG vereinbart wurden.


Man kann`s auch übertreiben. :augenroll:

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