Hallo,
ich hatte einen Arbeitsvertrag mit "Arbeit auf Abruf".
ICh habe meine Arbeitskraft immer angeboten, aber sie wurde nur 3 Std./Woche meist in Anspruch genommen.
Nun habe ich gelesen, dass bei Arebitsvertrag mit Arbeit auf Abruf ohne einer festgelegten Arbeitszeit, vom Arbeitgeber 10 Std./Woche bezahlt werden müssen.
Ist das so richtig?
Und kann ich dann das zuwenig vergütete nachfordern?
Danke!!
Arbeit auf Abruf - nachfordern?
30. Juli 2004
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juli 2004 | 22:55
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeit auf Abruf - nachfordern?
#1
Antwort vom 3. August 2004 | 01:07
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi,
guck mal unter dem TzBfG (Teilzeitbeschäftigungsgesetz)
u.a. § 15
Gruß Lisa
#2
Antwort vom 3. August 2004 | 05:58
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 639x hilfreich)
@Lisa2
Es ist § 12.
Aber danke für den Hinweis, ich wusste nie, wo ich sollen soll.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. August 2004 | 13:33
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 8x hilfreich)
§12 TzG habe ich schon gelesen, da steht das ja mit den 10 Stunden wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Soll ich nun die nicht bezahlten Stunden nachfordern?
#4
Antwort vom 3. August 2004 | 13:40
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 639x hilfreich)
Natürlich machst du das.
Ich gehe davon aus, dass du bei diesem Verein sowieso nicht mehr arbeiten willst.
#5
Antwort vom 3. August 2004 | 13:48
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 8x hilfreich)
ich arbeite schon seit letzten Oktober nicht mehr dort.
Hab ich da wirklich Chancen das Geld nachzubekommen?
#6
Antwort vom 3. August 2004 | 14:37
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 275x hilfreich)
Versuch macht Klug.
LG
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"Julchen"
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