Arbeit auf Abruf - nachfordern?

30. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeit auf Abruf - nachfordern?

Hallo,

ich hatte einen Arbeitsvertrag mit "Arbeit auf Abruf".

ICh habe meine Arbeitskraft immer angeboten, aber sie wurde nur 3 Std./Woche meist in Anspruch genommen.

Nun habe ich gelesen, dass bei Arebitsvertrag mit Arbeit auf Abruf ohne einer festgelegten Arbeitszeit, vom Arbeitgeber 10 Std./Woche bezahlt werden müssen.

Ist das so richtig?

Und kann ich dann das zuwenig vergütete nachfordern?

Danke!!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lisa2
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

guck mal unter dem TzBfG (Teilzeitbeschäftigungsgesetz)
u.a. § 15

Gruß Lisa

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 639x hilfreich)

@Lisa2
Es ist § 12.
Aber danke für den Hinweis, ich wusste nie, wo ich sollen soll.

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#3
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

§12 TzG habe ich schon gelesen, da steht das ja mit den 10 Stunden wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Soll ich nun die nicht bezahlten Stunden nachfordern?

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 639x hilfreich)

Natürlich machst du das.
Ich gehe davon aus, dass du bei diesem Verein sowieso nicht mehr arbeiten willst.

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#5
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

ich arbeite schon seit letzten Oktober nicht mehr dort.

Hab ich da wirklich Chancen das Geld nachzubekommen?

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#6
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 275x hilfreich)

Versuch macht Klug.
LG

-----------------
"Julchen"

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