Arbeit im Ausland - Spesen und Fahrzeiten

5. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Annasusanna
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 24x hilfreich)
Arbeit im Ausland - Spesen und Fahrzeiten

Mein Mann ist seit gut 2 Jahren als Elektroinstallateur in einer deutschen Firma in Grenznähe zur Schweiz beschäftigt. Im Arbeitsvertrag wurde kein Arbeitsort angegeben. Nun wurde er für 3 Tage in die Schweiz geschickt. Die Übernachtungskosten hat der AG gezahlt. Für die Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland hat mein Mann keinerlei Ausgleich bekommen. Es ist auch diesbezüglich nichts im Arbeitsvertrag geregelt. Der AG sagte ihm heute, er würde eine Bescheinigung für das Finanzamt ausstellen, daß mein Mann die Kosten steuerlich absetzen kann. Das nützt uns aber nix. Mein Mann ist Alleinverdiener und ich habe eine Schwerbehinderung. Dadurch können wir alle gezahlten Steuern eh wiederholen. Können auch noch Umbaukosten für Wohneigentum ansetzen. Alles in allem zahlen wir eh keine Lohnsteuer. Von daher nützt uns diese Bescheinigung recht wenig. Bleibt mein Mann dann auf den Aufwendungen für Verpflegung im Ausland alleine sitzen? Die Schweiz ist da ja sehr teuer. Und er kann sich ja schlecht Essen und Getränke für mehrere Tage mitnehmen ohne Möglichkeit diese zu kühlen.

Außerdem würde mich interessieren, wie sieht es mit den Fahrzeiten aus? Arbeitsbeginn ist eigentlich 7.30 Uhr. Wenn mein Mann in die Schweiz muß, ist er dann um diese Zeit schon immer auf der Baustelle in der Schweiz. Zählt dann die Fahrzeit zur Baustelle als Arbeitszeit? Ebenso die Zeit von der Baustelle zur Werkstatt zurück. Er fährt mit einem Geschäftswagen.

Für uns sind diese Auslandseinsätze nur Geld- und zeitraubend. Muß mein Mann diese denn annehmen. Er bekommt zwar aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gut 3 Euro mehr Stundenlohn, das gleicht aber kaum die hohen Aufwendungen an Zeit und Verpflegung aus.

Und dann noch eine Frage: Die Firma ist Mitglied in der Innung für das Elektrohandwerk. Muß er sich dann an einen Tarifvertrag halten? Ich habe im Net ein Montageabkommen 2007 der IG Metall für das Elektrohandwerk gefunden. Leider kenne ich mich mit Gewerkschaft und Tarifverträgen wenig aus. Würde mein Mann Mitglied in der IG Metall werden, müßte der AG ihm dann die Tarifvertraglichen Entgelte zahlen?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke und LG
Annasusanna

-- Editiert von Annasusanna am 05.11.2007 18:12:18

-- Editiert von Annasusanna am 05.11.2007 18:45:36

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. tv sollte im betrieb aufliegen oder mindestens einsehbar sein.
.. fahrzeiten gehören i.d.r. nicht zur arbeitszeit.auch das sollte im tv stehen.
.. gg den einsatz in der schweiz wird sich dein mann allenfalls dann wehren können, wenn auswärtseinsatz nicht zu seinen aufgaben gehören sollte. bei einem installateur eher nicht anzunehmen.

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#2
 Von 
Annasusanna
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 24x hilfreich)

Wieso gehören Fahrzeiten nicht zur Arbeitszeit? Der Kunde zahlt ja auch Anfahrtspauschalen. Was kann mein Mann dafür, wenn er gut 1 Stunde fahren muss um von der Firma zur Baustelle zu kommen. Ich meine nicht die Fahrzeit von zu Hause in die Firma, sondern von der Firma zur Baustelle, die z.T. weit weg sind (Donnerstag steht eine Baustelle mit90 Minuten Fahrzeit auf dem Programm). Im Tarifvertrag den ich im Net gefunden habe, der ja für das Elektrohandwerk gilt, steht eindeutig drin, daß Fahrzeiten von der Firma zur Baustelle Arbeitszeit ist, die mit dem normalen Stundenlohn gezahlt werden muss.

Der Arbeitgeber kann doch nicht überall Aufträge annehmen, daran Geld verdienen und die Fahrzeiten gehen IMMER zu Lasten der Arbeitnehmer? Das sehe ich wirklich nicht ein.

Die nächsten Tage findet ein Gespräch mit dem Chef statt. Mal sehen was der dazu sagt.

LG Annasusanna

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Fährt Dein Mann denn erst in die Firma und von da aus zur Baustelle? Wenn er direkt zur Baustelle fährt, dann gehört die Fahrtzeit nicht zur Arbeitszeit.

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#4
 Von 
Annasusanna
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 24x hilfreich)

Er fährt erst zur Firma, steigt dort vom priv. Pkw in das Geschäftsauto, läd Material usw. ein und fährt dann zur Baustelle. So ist das jeden Tag. Da ist er immer schon um 7.10 Uhr in der Firma, obwohl seine bezahlte Arbeitszeit erst um 7.30 Uhr beginnt. Der Chef erwartet das so damit noch Dinge besprochen werden können. Nach der Arbeit auf der Baustelle geht die Fahrt mit dem Geschäftsauto zur Firma wieder zu Lasten der Freizeit, d.h. es wird nur die Zeit auf der Baustelle bezahlt, der Weg zur Firma zurück nicht. Wenn also die Baustelle 30 km von der Firma entfernt liegt, muß mein Mann einige Zeit seiner Freizeit opfern. Das haben wir bisher ja auch anstandslos hingenommen. Aber das ganze im Ausland finde ich schon ganz schön heftig.

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