Hallo Forum,
ich habe eine Frage zur Gehaltsberechnung in Teilzeit.
Mein Arbeitsvertrag benennt ein Bruttogehalt X für 40 Stunden / Woche in Vollzeit
Nun vereinbare ich einen Monat Teilzeit zu 30 Stunden / Woche und leiste diesen Monat ab.
Am Ende des Monats erhalte ich meine Gehaltsabrechnung und wundere mich:
Zur Berechnung des Bruttgoehalt für den Monat in Teilzeit würde ich folgendes erwarten: Bruttogehalt (30 Stunden) = X / 40 * 30
Das was ich tatsächlich erhalten haben war aber weniger.
Ich habe nachgefragt, auf welcher Grundlage das Bruttogehalt fußt und habe folgenden Rechenweg präsentiert bekommen:
Mein Bruttogehalt (40 Std) X wurde auf einen Stundesatz Y heruntergerechnet. Soweit nachvollziehbar, kann man so machen.
Anschließend wurde zur Berechnung des Bruttogehalts für den konkreten Monat der Stundesatz Y mit der Anzahl der zu leistenden Sollstunden (Basis 30 Stunden) für den Monat multipliziert. Im konkreten Fall 120 Stunden.
Das Ergebnis dieser Berechnung entspricht nicht meiner 30/40 Berechnung, von der ich ausgegangen bin, sonder ist weniger.
Nun frage ich mich: Ist das so zulässig? Ich bin der Meinung: Mein vertragsmäßiges Bruttogehalt (Vollzeit) beschreibt keinen Stundenlohn und berechnet sich somit nicht auf Basis der tatsächlich abgeleisteten Stunden sondern versteht sich als eine Monatspauschale, die sich auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche bezieht. Zumal in unserem Betrieb Gleitzeit gilt.
Wenn es anders wäre, müsste ich ja im Umkehrschluss jeden Monat ein anderes Gehalt erhalten. (Das bringt mich auf die Idee den Spieß einfach umzudrehen).
Ich konnte hierzu im Netz leider garnichts finden. Villeicht habe ich aber auch die falschen Suchbegriffe verwendet. Weiß jemand mehr?
-- Editiert von lollo-rollo am 13.10.2018 00:56
Arbeit in Teilzeit - Abenteuerliche Gehaltsberechnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Tatsächlich ist es ganz einfach: deine Wochenstunden betragen 30/40-tel der Vollzeit, also 0,75.
Der Fehler liegt darin, dass die Firma - vollkommen unnötig - über den Monat geht. Da der Monat aber eben nicht gleich 4 Wochen ist, geht der Weg über das ganze Jahr und dann wird gezwölftelt, um ein Monatsgehalt zu errechnen.
Danke für Deine Einschätzung. So sehe ich das auch.
Die Frage ist, ist das zulässig wie da gerechnet wurde?
Berechnung im Detail als Zusatzinfo: Der Stundensatz, der aus dem Vollzeilt Gehalt ermittelt wurde, wurde über das Gesamt Jahr, also mit der Formel 40*13/3 = 173,33 Std/Monat berechnet.
Die Monatsabrechnung hingegen wurde nicht, wie es dann konsequent wäre, mit 30*13/4 = 130 Std/Monat berechnet. Stattdessen wurde mit den konkreten Sollarbeitsstunden des Monats auf Basis der tatsächlichen Arbeitstage des Monats gerechnet. In meinem Fall also 120 Stunden (bei 20 Arbeitstagen) * Stundensatz. Somit ergeben sich 10 Stunden Differenz und eine entsprechend geringere Gehaltssumme.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Falsche Berechnung kann eigentlich von Haus aus nicht zulässig sein.
Wenn der AG es nicht einsehen will, bleibt dir nur, das vom Arbeitsgericht bestätigen zu lassen, wie es richtig ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten