Hallo ihr Lieben,
Ich bin in der Elternzeit und habe einen Teilzeitjob bei einem anderen AG mit 21 Std. die Woche, um das Haushaltsgeld noch etwas aufzubessern hab ich noch eine 450 Euro Stelle im Bürger- /Altenheim angenommen (alles mit Haupt.AG geregelt).
Im Bürgerheim sollte ich lt. Absprache die verbleibenden 9 Std. arbeiten. Nun ist es aber so das die dies monatlich aufrechnen und ich nun eine Woche 5x3.15 Std zu den 21 Std arbeite und die nächste Woche nur die 21 Std. von der Teilzeitstelle. Ist dies erlaubt? Überall findet man nur strickte Wochenstunden aber nicht ob diese wüst über den Monat verteilt sein dürfen.
Vielen Dank
Arbeit in der Elternzeit
23. September 2016
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Frage vom 23. September 2016 | 23:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit in der Elternzeit
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#1
Antwort vom 24. September 2016 | 09:30
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
... es dürfte auf den Durchschnitt hinauslaufen.
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