Hallo mein Nachbar arbeitet im Einzelhandel, er hat bei Spätschicht folgende Schicht
13-20.15
ihm ist aufgefallen, dass die letzten 15 minuten nach 20.00uhr nicht doppelt gezählt werden, meineswissen gibt es hier in unserem bundesland einen auflschag von 50% der arbeitszeit ab 20uhr oder bezieht sich das wenn die arbeit erst um 20uhr losgeht?
Arbeit nach 20.00 Uhr
27. Februar 2008
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Frage vom 27. Februar 2008 | 22:36
Von
Status: Schüler (235 Beiträge, 19x hilfreich)
Arbeit nach 20.00 Uhr
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#1
Antwort vom 27. Februar 2008 | 22:53
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, das ist ne Frage von arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen.
Es gibt keine allgemeine Regelung für alle AN eines Bundeslandes unabhängig von Branche oder/und Tätigkeit.
MfG
#2
Antwort vom 27. Februar 2008 | 23:13
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Es geht um den Tarifvertrag des Einzelhandels.
Jetzt wäre schon hilfreich, wenn Sie schreiben, welches Bundesland.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Februar 2008 | 23:37
Von
Status: Schüler (235 Beiträge, 19x hilfreich)
bayern
mein nachbar hat gesagt, dass er eine präsentation/dokumente über arbeitszeiten, dass speziell für geschäftsführer seines laden gedacht ist. dort stand 50% zuschlag nach 20uhr
Und jetzt?
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