Arbeit nach 20.00 Uhr

27. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)
Arbeit nach 20.00 Uhr

Hallo mein Nachbar arbeitet im Einzelhandel, er hat bei Spätschicht folgende Schicht
13-20.15

ihm ist aufgefallen, dass die letzten 15 minuten nach 20.00uhr nicht doppelt gezählt werden, meineswissen gibt es hier in unserem bundesland einen auflschag von 50% der arbeitszeit ab 20uhr oder bezieht sich das wenn die arbeit erst um 20uhr losgeht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, das ist ne Frage von arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen.

Es gibt keine allgemeine Regelung für alle AN eines Bundeslandes unabhängig von Branche oder/und Tätigkeit.

MfG

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es geht um den Tarifvertrag des Einzelhandels.

Jetzt wäre schon hilfreich, wenn Sie schreiben, welches Bundesland.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

bayern


mein nachbar hat gesagt, dass er eine präsentation/dokumente über arbeitszeiten, dass speziell für geschäftsführer seines laden gedacht ist. dort stand 50% zuschlag nach 20uhr

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