Hallo liebes Forum,
bitte ein Rat zu folgender Situation:
es besteht ein mündliches Arbeitsverhältnis seit mehr als 12 Mon, aber weniger als 24 Mon. Es handelt sich um eine geringfügige Arbeit, der Lohn beträgt 80 Euro pro Monat.
Der AG zahlte nachweislich eine gewisse Zeit, seit mehreren Monaten jedoch trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung nicht bzw. nur einen kleinen Teilbetrag "unter Vorbehalt". Die Zahlungen erfolgten per Überweisung, sind also nachvollziehbar.
Die vereinbarten Arbeiten wurden vom AN erbracht.
Der AG wollte einen schriftlichen Arbeitsvertrag erstellen, auch diesem kam der AG trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach,
Dem AN platzte nun der Kragen, der AG war am 30.11.16 wieder nicht erreichbar, nur der Anrufbeantworter.
Der AN besprach diesen mit folgendem Text:
"...da trotz mehrfacher Aufforderung das Geld noch immer nicht eingegangen ist, lege ich ab 01.12.16 die Arbeit nieder, bis das Geld auf meinem Konto ist."
Der AG nahm dies nun zum Anlass am 02.12.16 folgendes Schreiben zu schicken:
"Hiermit bestätigen wir Ihre fernmündlich ausgesprochene Kündigung zum 30.11.16. Wir bitten um die Herausgabe der Schlüssel bis zum 10.12.16".
Fragen an das Forum:
1.) war der Text des AN tatsächlich eine Kündigung? Sie war eigentlich als Streikandrohung gedacht.
2.) der Arbeitsvertrag unterliegt doch den gesetzlichen Kündigungsfristen, obwohl nur mündlich geschlossen - also 4 Wochen zum 15. oder Monatsende?
3.) wie soll sich der AN nun verhalten? Anwalt? Arbeitsgericht?
Danke für Eure Meinungen
-- Editier von samba14 am 03.12.2016 16:14
Arbeit niederlegen = Streik oder Kündigung???
3. Dezember 2016
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Frage vom 3. Dezember 2016 | 16:11
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 13x hilfreich)
Arbeit niederlegen = Streik oder Kündigung???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2016 | 18:15
Von
Status: Bachelor (3766 Beiträge, 847x hilfreich)
.
Zitat1.) war der Text des AN tatsächlich eine Kündigung? :
Nein, bei einer Kündigung muß die Schriftform gewahrt sein.
Zitat2.) der Arbeitsvertrag unterliegt doch den gesetzlichen Kündigungsfristen, obwohl nur mündlich geschlossen :
Theoretisch ja.
Zitat3.) wie soll sich der AN nun verhalten? Anwalt? Arbeitsgericht? :
Die Lohnklage ist beim Arbeitsgericht zu erheben.
Welche Löhne fehlen denn und was heisst unter Vorbehalt bezahlt?
gruß charly
#2
Antwort vom 3. Dezember 2016 | 19:27
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 13x hilfreich)
@charly
danke für die Antwort.
Es fehlen bisher insgesamt 3 Monatsgehälter.
Bei zwei Zahlungseingängen steht "unter Vorbehalt" bei der Überweisung. Der AG hat bisher nicht erklärt, warum.
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