Arbeit trotz 100 % Erwerbsminderung?

31. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
mike53
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeit trotz 100 % Erwerbsminderung?

Der MDK hat mich per Ferngutachten zu 100% erwerbsunfähig eingestuft?
Darf ich trotzdem arbeiten, obwohl ich bisher nur eine Teil-EU Rente beziehe.?

Die Krankenkasse will mich rückwirkend zu einer EU-Rente per Rehaantrag zwingen.Die rückwikende EU-Rente brächte mir nur Nachteile, zumal meinArbeitsverhältnis noch besteht
und der AG auch an meiner Weiterbeschäftgung interessiert ist




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43102 Beiträge, 14821x hilfreich)

Wann kommt endlich mal das % aus den Köpfen? Der GdB hat nichts, aber gar nichts mit der Arbeitsfähigkeit zu tun. Er ist eine Bewertung für die Rente. So, und natürlich darfst du nebenbei arbeiten. Wann was angerechnet wird, ergibt sich aus dem Rentenbescheid.

wirdwerden

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 754x hilfreich)

Guten Abend,

vielleicht werfen Sie ein paar Begriffe durcheinander. Ich vermute, dass Sie einen Behinderungsgrad (GdB) von 100% erhalten haben. Dies heißt aber nicht gleichzeitig, dass Sie zu 100% Erwerbsgemindert sind.

Vom Grundsatz her fällt der Grad der Schwerbehinderung mit dem Grad der Erwerbsminderung auseinander. Die Schwerbehinderung wird durch das Versorgungsamt, die Erwerbsminderung durch den Rentenversicherer festgestellt. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe!

Denken Sie einmal an den Physiker Stephen Hawkin. Der Mann ist hochgradig körperlich behindert. Durch seine geistige Leistung nimmt er noch voll am Arbeitsleben teil. Als Rollstuhlfahrer könnte man sicher nicht als Dachdecker arbeiten, aber in der Disposition einer Spedition könnte man genau soviel Leisten, wie andere Disponenten auch. Dies nur beispielhaft.

Insofern Sie (zeitweise) Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, wird das der Krankenkasse nicht gefallen. Würde Sie eine vollständige Rente erhalten, müsste die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlen. Faktisch ist es jedoch so, dass Sie nach 18 Monaten Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgesteuert würden. D. H., Sie erhielten dann auch kein Krankengeld mehr. Ihren bliebe nur der Weg in Hartz IV.

Zu Ihrem persönlichen Schicksal ist hier nichts bekannt. Muss es auch nicht. Ich empfehle Ihnen, Mitglied im VdK zu werden. Für einen geringen Mitgliedsbeitrag nehmen sich dafür ausgebildete Menschen Sachverhalten, wie dem Ihren an. Sie werden professionell Beraten und erhalten Unterstützung. Mehr zum VdK erfahren Sie im Internet.

Mit freundlichem Gruß



Signatur:

Blaki

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#3
 Von 
mike53
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

der Arzt vom MDK spricht von einer dauerhaften Erwerbsminderung (Erwerbsfähigkeit sei erheblich gefährdet )mit dauerhafter AU sei zu rechnen und deshalb sollte ich den Rehaantrag =Rentenantrag stellen, was für mich erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen würde = rückwirkende EU- Re.nte d.h. gekürzt um 0,3 % pro Monat ; mein bestehendes Arbeitsverhältnis wäre rückwirkend ebenfalls aufgelöst.d.h Verlust von Gehaltszuzahlungen, Sonderzahlungen..qenigerUrlaub .
Iund das vor dem Hintergrund , dass ich stehe zwei Monate vor mmeinem regulären Rentenbeginn stehe.
Beim VDK war ich schon (guter Tip)trotzdem bin ich verunsichert, was die Krankenkasse noch unternehmen kann, um mich rückwirkend in die EU- Rente zu zwingen.

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#4
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 754x hilfreich)

Nochmals guten Abend,

Sie können niemals und nirgendwo in Deutschland als Person zu einer Unterschrift gezwungen werden. Wenn Sie keinen Rentenantrag unterschreiben möchten, dann tun Sie das eben nicht.

Können Sie von der Krankenkasse (18-Monatsfrist) nicht ausgesteuert werden, kann die Krankenkasse nichts machen. Es steht zu vermuten, dass die Krankenkasse gerne Krankengeld mit der Rentvenversicherung aufrechnen möchte. Die Krankenkasse erhielte dann Krankengeld (zu Teilen) von der Rentenversicherung zurück. Sachbearbeiter der Krankenkassen werden auf diese "Rückholmöglichkeiten" hin geschult.

Sprechen Sie nochmals mit dem VdK. Halten Sie die zwei verbleibenden Monate bis zur Altersrente "die Ohren" steif und unterschreiben Sie bis zum Rat durch den VdK nichts.

Mit freundlichem Gruß

Signatur:

Blaki

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34514 Beiträge, 17817x hilfreich)

Ich vermute, dass Sie einen Behinderungsgrad (GdB) von 100% erhalten haben. Dies heißt aber nicht gleichzeitig, dass Sie zu 100% Erwerbsgemindert sind. Einen GdB gibt es aber nicht vom MDK, sondern vom Versorgungsamt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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