Moin,
Ich arbeite in einem dieser Privaten Postunternehmen. Vor einiger Zeit ist meine Tochter geboren worden. An dem Tag sollte ich arbeiten und habe mit einverständnis des Chefes 1 Tag Sonderurlaub gemacht.
Nun wollte er aber das ich am Nächsten Tag sowohl meine reguläre Tour fahre wie auch zusätzlich die vom Tag davor (an dem ich Urlaub
hatte). Ich habe mich geweigert. Er hat mich abgemahnt.
Ist diese Abmahnung rechtens?
schönen Tag noch
der Postbote
Arbeit trotz Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Im Rahmen deiner Arbeitszeit hast du deine Arbeit zu erledigen. Wo ist das Problem? Wenn ich Urlaub habe, dann muss ich auch danach das aufarbeiten was liegengeblieben ist. Ja, dein Chef kann dich, im gesetzlichen Rahmen, zu Überstunden einteilen. Das gibt sein Direktionsrecht her. Die Abmahnung scheint gerechtfertigt zu sein, solange die gesetzlichen Rahmenzeiten nicht überschritten werden würden. Deine generelle Weigerung war nicht gerechtfertigt. Die Zeichen sprechen also zunächst dafür, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist.
-- Editiert von -Laie- am 13.09.2019 16:58
Da würde mich doch interessieren, weswegen / wofür genau dein Chef dich abgemahnt hat.
Sicher ist mal, dass man Urlaub nicht nacharbeiten muss.
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Moin,
und danke erstmal.
"Wenn ich Urlaub habe, dann muss ich auch danach das aufarbeiten was liegengeblieben ist."
Das ist mir klar und darum geht es mir auch nicht.
Ich sollte die komplette Arbeit meines Urlaubs erledigen, die gesammten Stunden des Urlaubtages nachholen (nicht bloß eine Überstunde machen). Indem ich die Tour des Vortages zusätzlich zur Arbeit für den Tag fahre. Da ich Teilzeitarbeite überschreite ich bei 2 Touren an einem Tag auch keine maximal Zeiten.
"Da würde mich doch interessieren, weswegen / wofür genau dein Chef dich abgemahnt hat.
Sicher ist mal, dass man Urlaub nicht nacharbeiten muss."
Genau deshalb wurde ich abgemahnt, weil ich meinen Urlaub nicht voll nacharbeiten wollte.
schönen Tag noch
Dann gibt es an der Weisung des Chefs auch nichts auszusetzen. Die Abmahnung ist gerechtfertigt. Du sollst nicht den Urlaub nacharbeiten, sondern Überstunden machen. Deine kategorische Weigerung ist als Arbeitsverweigerung anzusehen und rechtfertigt eine Abmahnung.ZitatDa ich Teilzeitarbeite überschreite ich bei 2 Touren an einem Tag auch keine maximal Zeiten. :
-- Editiert von -Laie- am 16.09.2019 12:45
ZitatWenn ich Urlaub habe, dann muss ich auch danach das aufarbeiten was liegengeblieben ist. :
Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung etwas anders ...
Die Frage ist, ob man den Urlaub nacharbeiten sollte - oder ob der Chef Mehrarbeit / Überstunden angeordnet hat weil entsprechend viel Arbeit vorlag.
Und ob diese Mehrarbeit hätte gemacht werden müssen, aufgrund der Kürze der Ankündigung.
Bei berechtigter Anordnung wäre die Abmahnung berechtigt.
An der Berechtigung der Anordnung darf durchaus gezweifelt werden, denn Überstunden bedürfen in aller Regel eines gewissen Vorlaufs - 'jetzt auf gleich' eine Doppelschicht anzuordnen, scheint mir da reichlich verwegen.
Was aber ist zu tun?
Mein Rat wäre, die Abmahnung schlicht und einfach abzuheften und kein weiteres Tamtam zu machen - aber die Umstände genau in einer Notiz festzuhalten und mit abzuheften. Denn Abmahnungen werden erst dann gefährlich, wenn der AG darauf eine Kündigung aufbauen will. Dann ist immer noch Zeit, die Abmahnung im Kündigungsschutzprozess anzufechten.
Moin,
und nochmals Danke.
Mein chef und ich haben uns so geeinigt, dass wenn ich nachweisen kann das Urlaub nicht generell nachgearbeitet werden muss, er die abmahnung zurückzieht. Allerdings bin ich in solchen dingen nicht besonders bewand und meine Internetsuche hat noch nicht viel ergeben. Kann mir da bitte wer weiterhelfen.
ZitatZitat (von der Postbote ): :
Da ich Teilzeitarbeite überschreite ich bei 2 Touren an einem Tag auch keine maximal Zeiten.
Dann gibt es an der Weisung des Chefs auch nichts auszusetzen. Die Abmahnung ist gerechtfertigt. Du sollst nicht den Urlaub nacharbeiten, sondern Überstunden machen. Deine kategorische Weigerung ist als Arbeitsverweigerung anzusehen und rechtfertigt eine Abmahnung.
ES sind schon die Briefe von meinem Urlaubstag die ich verteilenen sollte, wenn das i-wie ein unterschied macht. Hätte ich eine Doppelschicht wegen anderer Post, hätte ich nicht wiedersprochen.
schönen Tag noch
/// wenn ich nachweisen kann, dass Urlaub nicht generell nachgearbeitet werden muss, er die abmahnung zurückzieht
Die Idee, dass Urlaub nachgearbeitet werden muss, ist anscheinend derart absurd, dass sich auf einschlägigen Internetseiten nichts dazu findet, wohl aber in Fragestellungen verunsicherter AN.
Also: Urlaub ist genehmigte und bezahlte Zeit der Abwesenheit vom Arbeitsplatz. In dieser Zeit kann der AG nicht über die Arbeitsleistung von AN verfügen. Dasselbe gilt für Krankheit. Folglich schuldet der AN dem AG auch keine Leistung, wenn er im Urlaub ist (oder eben krank). Das ist eigentlich so klar wie Kloßbrühe, wie man so sagt, wenn ein Sachverhalt unzweifelhaft ist. (Den Teil kannst du ihm noch sagen.)
Nun hat dein Chef aber eigentlich ein anderes Problem: Du fehlst einen Tag und da ist weit und breit niemand, der deine Tour übernehmen könnte. Post will aber zugestellt sein, einen Tag kann man ja vielleicht .... Aber das ist eben genau sein ureigenes Problem, wenn die Personaldecke so dünn ist, dass es nicht mal einen Springer oder dergleichen gibt.. (Den Teil solltest du besser für dich behalten - er wird es als Angriff verstehen.)
Anmerkung: Für meinen Geschmack und nach meiner Erfahrung machst du schon zu viel Tamtam um diese sog. Abmahnung. Du sollst ihm etwas 'nachweisen', was eigentlich er wissen sollte. Und befindet sich in der luxuriösen Position, alles was du anschleppst mit einem 'Ja, aber ...' in Zweifel ziehen zu können. Never Ending Story mit der Tendenz zu mehr und mehr Verdruss.
Moin,
Danke und Schönen Tag noch
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