Arbeit verweigern aus gesundheitlichen Gründen?

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit verweigern aus gesundheitlichen Gründen?

Folgende Situation:
Frau X kann ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, macht eine Umschulung, findet anschließend einen Job in der Poststelle eines Unternehmens. Im Arbeitsvertrag steht:
"Frau X wird als Mitarbeiterin für die Poststelle eingestellt."
Irgendwann betraut der Chef Frau X mit einer weiteren Aufgabe, die sie neben der Poststelle macht, wenn was anfällt (ist nicht regelmäßig der Fall) und Frau X neben ihrer Arbeit in der Poststelle Zeit dazu hat. Dies wird nirgendwo schriftlich festgehalten.
Nach einiger Zeit merkt sie, dass diese zusätzliche Aufgabe stellenweise körperlich so belastend ist, dass es gesundheitlich Probleme gibt (die sind durch die Umschulung und den Jobwechsel nicht verschwunden, waren nur weniger geworden - bis jetzt). Frau X ist 5 Wochen krank und weiterhin nicht fit, arbeitet aber wieder. Jetzt möchte sie diese zusätzliche Aufgabe nicht mehr machen, eben aus besagten gesundheitlichen Gründen.
Hat sie das Recht dazu, diese Aufgabe zu verweigern?
Die Aufgabe besteht aus mehreren Bereichen und einige wären nach wie vor machbar, da diese körperlich nicht belastend sind, aber andere Bereiche widerrum sind nicht machbar, ohne den gesundheitlichen Zustand immer weiter zu belasten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich sag es mal so: Es gibt kein allgemein gültiges Recht, nach dem man eine Arbeit einfach so verweigern darf. Außer diese ist selbst- oder fremdgefährdend oder rechtswidrig, würde ich sagen.
Ihr Chef weiß doch, dass Sie krank waren, kann man mit dem nicht reden?
Darüber, was Sie leisten können und was nicht? Das macht auf jeden Fall einen besseren Eindruck als eine Verweigerung.

-- Editiert von altona01 am 26.10.2017 20:16

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Sehe ich genauso: Ein Gepräch ist immer der erste Schritt. Der AG wird kein Interesse daran haben, dass du ständig krankgeschrieben wirst.
Welche belastenden Tätigkeiten sind das denn? Heben? Tragen?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Irgendwann betraut der Chef Frau X mit einer weiteren Aufgabe, ...
/// Nach einiger Zeit merkt sie, ...

Da wäre zu überlegen, ob X nicht doch stillschweigend dieser Änderung zugestimmt hat. Und es könnte darauf ankommen, wie lang oder kurz dieses 'Nach einiger Zeit' war/ist - im Bereich einiger Wochen wird die Argumentationsbasis für X doch um einiges besser sein als nach einem Jahr oder so.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch, warum die Zusatztätigkeit gesundheitlich belastend ist. Geht es um schwere körperliche Belastung oder was sonst?

wirdwerden

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich würde, wenn sich diese Überforderung medizinisch belegen lässt, ein entsprechendes Attest zum Gespräch(!) mitnehmen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Auch Arbeitgeber kennen Gefälligkeitsatteste, gerade deshalb ist das Gespräch an der Stelle am wichtigsten, die Mitnahme eines Attests schadet sicher nicht.

-- Editiert von altona01 am 27.10.2017 22:53

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ja, auf jeden Fall, deshalb habe ich sicherheitshalber das Ausrufungszeichen hinter das "Gespräch" gesetzt. Das Gespräch ist das wichtigste hier, alles andere kann nur zur Unterstützung dienen. Manchem hilft es, noch einen Zettel in der Hand halten zu können oder wenn der Chef es lieber schwarz auf weiß haben möchte.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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