Hallo,
ich bin Azubi und in einem Betrieb in Sachsen angestellt, muss jedoch für die Berufsschule nach Thüringen reisen. Nun ergibt sich das Problem, dass wir an Feiertagen, die in Sachsen stattfinden aber in Thüringen nicht, in die Berufsschule müssen. Damit komme ich auch meiner Pflicht nach die Berufsschule zu besuchen. Nun möchte ich wissen ob mir ein Ausgleichstag zusteht, da ich ja theoretisch an einem Feiertag gearbeitet habe.
(So z.B. am Buß- und Bettag.)
Mit freundlichen Grüßen
Arbeiten am Feiertag (Ausgleich Berufsschule)
10. Dezember 2019
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Frage vom 10. Dezember 2019 | 09:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten am Feiertag (Ausgleich Berufsschule)
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2019 | 09:46
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Ich sage mal: Pech gehabt, kein Ausgleich. Thüringen ist dann für den Tag sozusagen deine Arbeitsstätte.
Dann noch das Thema, dass du Azubi bist und Berufsschulpflicht besteht - aber dass sich daraus etwas anderes ergibt, glaube ich nicht so recht.
#2
Antwort vom 10. Dezember 2019 | 13:03
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Ich sehe das so: Der Ausbildungsbetrieb hat eine Freistellungspflicht, wenn zu Zeiten der betrieblichen Ausbildung Unterricht stattfindet.
Zitat:Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 15 Freistellung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass er einen Zeitausgleich für Unterrichtszeiten außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit gewähren muss. Beispiel Friseurlehrlinge mit Unterricht an Montagen (an denen viele Friseure immer noch traditionell geschlossen haben) müssen nicht freigestellt werden, weil sowieso keine betriebliche Ausbildung stattfindet, haben aber auch keinen Anspruch auf Zeitausgleich zwischen Dienstag und Samstag.
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#3
Antwort vom 10. Dezember 2019 | 13:27
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Ich fürchte, Dir steht kein Ausgleichstag zu:
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