Arbeiten am Feiertag (Ausgleich Berufsschule)

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Felix98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten am Feiertag (Ausgleich Berufsschule)

Hallo,

ich bin Azubi und in einem Betrieb in Sachsen angestellt, muss jedoch für die Berufsschule nach Thüringen reisen. Nun ergibt sich das Problem, dass wir an Feiertagen, die in Sachsen stattfinden aber in Thüringen nicht, in die Berufsschule müssen. Damit komme ich auch meiner Pflicht nach die Berufsschule zu besuchen. Nun möchte ich wissen ob mir ein Ausgleichstag zusteht, da ich ja theoretisch an einem Feiertag gearbeitet habe.
(So z.B. am Buß- und Bettag.)

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Ich sage mal: Pech gehabt, kein Ausgleich. Thüringen ist dann für den Tag sozusagen deine Arbeitsstätte.
Dann noch das Thema, dass du Azubi bist und Berufsschulpflicht besteht - aber dass sich daraus etwas anderes ergibt, glaube ich nicht so recht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich sehe das so: Der Ausbildungsbetrieb hat eine Freistellungspflicht, wenn zu Zeiten der betrieblichen Ausbildung Unterricht stattfindet.

Zitat:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 15 Freistellung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.


Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass er einen Zeitausgleich für Unterrichtszeiten außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit gewähren muss. Beispiel Friseurlehrlinge mit Unterricht an Montagen (an denen viele Friseure immer noch traditionell geschlossen haben) müssen nicht freigestellt werden, weil sowieso keine betriebliche Ausbildung stattfindet, haben aber auch keinen Anspruch auf Zeitausgleich zwischen Dienstag und Samstag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.078 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen