Arbeiten an Wochenende u. Feiertagen

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
LU1234
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeiten an Wochenende u. Feiertagen

Hallo!
Da mir in unserem Freundes- uns Bekanntenkreis niemand so richtig weiterhelfen kann, habe ich mir gedacht ich stelle mal hier die Frage.

Also:
Meine Freundin arbeitet jetzt nach ihrer Ausbildung zur Ergotherapeutin in einer Reha-Praxis (als Ergotherapeutin), wo sie auch Krankenhaus und Hausbesuche macht. Vertraglich ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 25Std. Montags hat sie meistens frei, den Rest der Woche eben die 25 Std.
Nun ist es so, dass sie auch am Samstag und am Sonntag los muss, was ja auch verständlich in medizinischen Berufen ist. Aber statt diese Stunden am Wochenende (Sonntags) zu entlohnen, soll sie sich dafür Überstunden aufschreiben, welche sie ja irgendwann mal abbummeln könnte. Genauso sieht es an Feitertagen aus. Meine Freundin ist, sie ist ja noch neu und in der Probezeit, für den 1. und 2. Weihnachtfeiertag eingeteilt. Auch da kann sie die Stunden als Überstunden aufschreiben.
Ich könnte es ja verstehen wenn sie 40Std. die Woche arbeiten geht, finde so etwas eine Frechheit und ausbeuterei.
Wie sieht das rechtlich aus, muss man Feiertags unentgeldich zur Arbeit?

Danke schonmal im vorraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wieso 'unentgeltlich', wenn dafür zeitausgleich gewährt wird? eine andere frage ist die der zeitzuschläge für ungünstige arbeitszeiten - das richtet sich aber nach tv oder av. ob mehrarbeit angeordnet und verlangt werden kann, steht auch im vertrag. will sagen: wenn im vertrag keine entsprechende klausel vereinbart ist, muss sie auch keine mehrarbeit leisten.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 10.11.2009 09:39

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47468 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn sie Überstunden aufschreiben kann, die sie wieder abbummeln kann, dann ist die Arbeit doch nicht unentgeltlich.

Im übrigen kommt es für eine Beantwortung dieser Frage natürlich auch sehr darauf an, was zu diesem Thema im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

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